Erster Mai: „Tag der Sinnlosen Steuerhöhung“
Wien (TP/OTS) – Die Erhöhung der Umsatzsteuer für Beherbergung ist seit Monaten Gegenstand heftiger Debatten. Dieser Schritt gilt als wesentliche Belastung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Hotellerie im europäischen Vergleich. Mit der symbolischen Ausrufung des 1. Mai zum „Tag der Sinnlosen Steuererhöhung“ soll die Öffentlichkeit auf diesen Missstand aufmerksam gemacht werden. Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 10 auf 13 % ist eine der größten fiskalpolitischen Fehlentscheidung dieser Legislaturperiode. Sie steht auch im Widerspruch zu dem bereits im Jahr 1997 vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit verabschiedeten Bericht an die Kommission, in welchem ein einheitlicher ermäßigter Steuersatz von 5,5 % verlangt wird. Ein reduzierter Satz für die Hotellerie ist in der EU keine Ausnahme, sondern der Normalfall (die meisten USt.-Sätze liegen unter 10 %). Bereits 23 EU-Staaten, darunter Deutschland und alle übrigen Anrainerstaaten Deutschlands, haben diesen Satz gesenkt. In der Schweiz beträgt der Steuersatz auf Beherbergung gar nur 3,8 %, unterstreicht Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung.
Ab 1. Mai 2016 liegt der Ertragsnachteil einer Buchung mit Frühstück in einem Ferienhotel in Österreich gegenüber einem Betrieb in Deutschland bei rund 5,9 %. Wenn ein Betrieb die USt. ohne Preiserhöhung weitergibt – und die Bruttopreise gleich hält – würde sich der Nettoertrag um 2,7 % verringern. Bei einem Finanzergebnis (EGT) von 1,6 % eine fatale Entwicklung! Hotelbetriebe würden überwiegend Verluste schreiben, sagt Thomas Reisenzahn. Der „Verbraucherpreis-Index Hotel“ ist zwischen 2010 bis 2015 um 1,7 % pro Jahr gestiegen und es ist zu befürchten, dass viele Unternehmer nun versuchen werden, die Steuererhöhung zu schlucken. Zur Erklärung: In stark konkurrierenden Branchen fehlt es an Preiselastizität. Steuererhöhungen auf Endverbraucherpreise können nicht einfach an den Konsumenten weitergegeben werden. Ein aktuelles Beispiel für preissensitive Effekte: Die Schweizer Tourismusbranche muss nach dem „Frankenschock“ einen deutlichen Gästerückgang verkraften, da sich aufgrund des Wechselkurses das Urlaubsangebot verteuert hat.
Im Fall einer vollen Überwälzung der jüngsten Steuererhöhung auf den Gast sinkt die Nächtigungsnachfrage um 2,4 %, und der Ertrag leidet ebenfalls unter einem solchen Szenario. In Ländern, in denen die Beherbergung mit weniger als 13 % Umsatzsteuer besteuert wird, lassen sich folgende positive Auswirkungen feststellen: Verbesserung der Ertrags- und Innenfinanzierungskraft,nmehr Investitionen dank höherer Cashflows und Ertragskraft,nAusbau und Qualifizierung des Angebots,nSteigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe,npositive Effekte bei Zulieferern und Beschäftigung.nAuf den Punkt gebracht: Durch den fiskalpolitischen Missgriff verschlechtert sich die Wettbewerbsposition des heimischen Tourismus – und die Konkurrenz hat künftig alle Trümpfe in der Hand. „Alle bisher durchgeführten Studien belegen, dass steuerreduzierende Maßnahmen einen stark positiven Effekt auf die touristische Nachfrage haben.
Mit dem von uns ausgerufenen ´Tag der Sinnlosen Steuererhöhung´ möchten wir jetzt die verantwortlichen Politiker zum Nachdenken und zu einer immer noch möglichen Kurskorrektur veranlassen“, fasst Reisenzahn die Motivation dieser im Brancheninteresse stehenden Initiative zusammen.