Energierückvergütung: EuGH gibt Hoteliers recht – APA Journal Touristik

Der EuGH hat österreichischen Hoteliers in einem Streit mit dem Verwaltungsgerichtshof in Sachen Energieabgabenvergütung indirekt Recht gegeben. Die Abschaffung der Energierückvergütung nur für güterproduzierende Betriebe, aber nicht für Dienstleistungsbetriebe, widerspreche EU-Recht, heißt es in dem Urteil vom Donnerstag. Die Vorabentscheidung ergeht an das Bundesfinanzgericht. Die österreichische Regierung hatte 2011 die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe abgeschafft, für Produktionsbetriebe wurde sie beibehalten. Sie erhoffte sich durch die Einschränkung jährliche Mehreinnahmen von rund 100 Mio. Euro.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies die Beschwerde mehrerer Tourismusbetriebe im Jahr 2012 zurück und hielt die Energieabgabevergütung nur für Produktionsbetriebe für rechtens. Die Dilly´s Wellness GmbH wehrte sich vor dem Bundesfinanzgericht (früher Unabhängiger Finanzsenat) dagegen, dass ihr die Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 versagt wurde. Da das Bundesfinanzgericht Zweifel hatte, ob die österreichische Regelung mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 800/2008 vereinbar ist, insbesondere, ob sich Österreich auf das darin vorgesehene besondere Verfahren für Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen stützen kann, wurde eine Vorabentscheidung vom EuGH angesucht.

Der Europäische Gerichtshof erklärt, dass das „Fehlen eines ausdrücklichen Verweises“ auf die Gruppenfreistellungsverordnung in einer Beihilferegelung „der Annahme entgegensteht, dass diese Regelung der Verordnung die Voraussetzungen für eine Freistellung von der vorgesehenen Anmeldepflicht erfüllt“. Die Anmeldepflicht sei „keine bloße Formalität“, sondern ihr komme ein „zwingender Charakter zu, so dass ihre Missachtung der Gewährung einer Freistellung von dieser Pflicht“ nach der Verordnung „entgegensteht“. Zuletzt hatte die Prodinger Steuerberatung darauf verwiesen, dass die heimischen Hotels seit 2011 rund 20 Mio. Euro pro Jahr durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit verloren hätten. Energieintensive Wellnesshotels hätten einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich, bei Thermenhotels liege dieser sogar bei 70.000 Euro.

Artikel auf APA Journal Touristik Online

FOLGENDE ARTIKEL KÖNNTEN SIE AUCH
INTERESSIEREN:

Diese Webseite verwendet Cookies.
Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.