Bargeldloser Zahlungsverkehr: Die Karten werden neu gemischt

Hoteliers müssen nicht mehr alle Kartenprodukte akzeptieren
EU-Verordnung bringt Verbesserungen für die Unternehmer

Eine ab 9. Juni 2016 gültige EU-Verordnung für kartengebundene Zahlungsvorgänge sieht vor, dass Hoteliers ab diesem Zeitpunkt nicht mehr alle Kartenprodukte automatisch akzeptieren müssen. Der Betrieb kann sich jene Kredit- bzw. Debitkarten („EC Karten“) aussuchen, welche die geringsten Kosten verursachen. Die Höhe der Disagiosätze ist abhängig vom Herkunftsland, von der Art der Karte (Privat- oder Firmenkarte) und vom Kartenbrand (z.B. VISA, MasterCard etc.).

Auf den Abrechnungen, die der Hotelier vom Kreditkartenunternehmen erhält, müssen die Kosten aufgeschlüsselt werden.

„Serviceentgelt, Interbankentgelte und Autorisierungsgebühren sind genau anzuführen, was für bessere Transparenz sorgt“, weist Thomas Reisenzahn von der Prodinger Beratungsgruppe auf einen weiteren positiven Effekt der Verordnung hin.

Diese sieht weiters vor, dass es zu keinen Wettbewerbsnachteilen in einzelnen EU-Staaten mehr kommen darf. In einigen Ländern war es Usus, bei einer bargeldlosen Zahlung ein zusätzliches Kreditkartenentgelt zu berechnen. „Diese Verzerrung wird verschwinden, solche Gebühren werden verboten“, hebt Reisenzahn hervor.

Seit der Liberalisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs tummeln sich unzählige Kreditkartenabrechner und abwickelnde Zahlungsdienstleister auf dem österreichischen Markt. Die Freude über die große Auswahl endete aber meist bei der technischen Umsetzung seitens dieser Dienstleiter. So war es bis dato nicht möglich, mehrere Anbieter auf einem Kreditkartenterminal abzuwickeln. Dem Hotelier blieb nichts anderes übrig, als sich mehrere Terminals anzuschaffen, um einen optimalen Mix bei der Abdeckung der Zahlungsvorgänge zu erreichen. Die Servicekosten von Terminals und technischem Support müssen so mehrmals bezahlt werden. In Zukunft müssen sich die Terminals auch für die Konkurrenz öffnen.

Zahlungsanalyse und Kartenbewertung für Ihr Hotel durchführen

Jedes Hotel sollte eine Zahlungsanalyse und Kartenbewertung durchführen, da erhebliche Einsparungen möglich sind, fasst Reisenzahn die Bedeutung der neuen EU-Verordnung zusammen. Studien belegen, dass die Ausgabenfreudigkeit mit Kreditkarten höher ist. Die Prodinger Tourismusberatung betreut bereits Hotels und Seilbahnen mit einem Gesamtvolumen von über 150 Millionen Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

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