Abwicklung der Energieabgabenvergütung: Der Ball liegt jetzt bei Reinhold Mitterlehner und Hans Jörg Schelling

Eine einfache und unbürokratische Handhabung sollte nicht länger aufgeschoben werden – Nach dem EuGH folgte auch das Bundesfinanzgericht in Linz dem Einspruch von Prodinger

Die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe (nicht aber für Produktionsbetriebe) war von der Regierung mit Beginn des Jahres 2011 über Nacht gestrichen worden. „Diese Entscheidung hat in der Folge zu einer nicht akzeptablen Zweiklassengesellschaft von ´Produktions-´ und ´Dienstleistungsbetrieben´ geführt“, erklärt Mag. Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung Zell am See, die Vorgeschichte des erfolgreichen Gangs vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der EuGH ist darauf hin, wie berichtet, mit seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung den unionsrechtlichen Bedenken der Prodinger Steuerberatung und ihres Mandanten Dilly Resort aus Windischgarsten gefolgt. Der EuGH hat damit die bisherige Auslegung dieses Gesetzes aufgehoben und den Dienstleistungsbetrieben die Energieabgabenrückvergütung ab 2011 wieder zuerkannt. Erwartungsgemäß hat das damit befasste Bundesfinanzgericht (BFG) in Linz jetzt entschieden, dass dem Einspruch von Prodinger stattgegeben wird.
Der Ball liegt jetzt bei Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und bei Finanzminister Hans Jörg Schelling. Es geht darum, ob sie das höchstgerichtliche Urteil anerkennen, wie es sich für eine rechtsstaatliche Auffassung auch gehört, und den Dienstleistungsbetrieben die verfahrensrechtlichen Ansprüche der Energieabgabenrückvergütung bis zurück ins Jahr 2011 wieder zuerkennen. Die verfahrensrechtliche Durchsetzung des Anspruches liegt eigentlich auf der Hand, betont Rohrmoser.

Der Gesetzgeber hat, nachdem die Energieabgabenrückvergütung jahrelang allen Betrieben offen gestanden war, mit der Änderung des Budgetbegleitgesetzes 2011 allein durch die Abschaffung dieser Rückvergütung eine Belastung in der Größenordnung von 35 Millionen Euro jährlich verursacht. Besonders die Betriebe, die dem Gast mehr bieten wollen und einen Wellnessbereich anbieten, sind seither mit komplett geänderten Rahmenbedingungen konfrontiert. Während die Sachgüterproduktion weiterhin Nutznießerin der Energieabgabenvergütung ist, wird gerade die Hotellerie, die nicht abwandern kann und standortgebundene Arbeitsplätze sichert, unter Druck gesetzt. Doch steht auch der Tourismus, ähnlich wie die Industrie, in einem beinharten internationalen Wettbewerb!

Mit der Prodinger Steuerberatung ist das Dilly Resort aus Windischgarten den Instanzenweg bis zum EuGH gegangen. Wir konnten durch ein bekanntes Urteil bewirken, dass die Energieabgabenrückvergütung auch den Dienstleistern rückwirkend ab 2011 zusteht. Auch das Linzer Bundesfinanzgericht bestätigte innerstaatlich dieses Urteil.
Es ist jetzt davon auszugehen, dass die Republik, vertreten durch das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium, dieses Urteil nicht akzeptieren und durch Revision bis zu den nächsten Nationalratswahlen bekämpfen bzw. verzögern wird. Wir sind gespannt, ob Mitterlehner und Schelling sich „für oder gegen“ den Tourismus entscheiden.

Die Anträge der Betriebe liegen den Finanzämtern bereits vor und sollten in diesem Kalenderjahr 2016 für die Jahre 2011 bis 2015 anerkannt werden.
Der Tourismus zählte bei der Steuerreform 2016 zu den absoluten Verlierern. Jetzt sollten der Tourismusminister und der Finanzminister die Rückzahlung nicht weiter aufschieben, schließt Rohrmoser mit Nachdruck.

Hier geht es zum Urteil_Energieabgabenvergütung

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