Prodinger präsentiert das Steuerkonzept im Tourismusausschuss

Steuerreform 2016 stößt viele Hotelbetriebe in die Krise. Das Prodinger Steuerkonzept „Hotellerie, quo vadis?“ im Tourismusausschuss zeigt mögliche Auswege auf.

Zu den eindeutigen Verlierern der Steuerreform 2016 gehört die heimische Hotellerie. Die an sich begrüßenswerte generelle Lohnsteuersenkung wird durch etliche die Tourismusbranche stark belastende Maßnahmen großteils gegenfinanziert, fassten Stefan Rohrmoser und Thomas Reisenzahn von der Prodinger Gruppe am Dienstag, 18.10., vor dem Tourismusausschuss des Parlaments die Situation zusammen. Einen Ausweg aus dem Dilemma zeigen die Positionen des Steuerkonzepts „Hotellerie, quo vadis?“ auf, dass die beiden Tourismus-Experten den Abgeordneten vorlegten. Thema der Sitzung waren aktuelle Fragen des Tourismus.

Die wohl größte Belastung für die Hotellerie ergibt sich durch die Änderungen im Bereich Abschreibungen.

„Eine Abschreibungszeit von 40 (bisher 33) Jahren ist unrealistisch und vermag keinen Investitionszyklus für die betriebsnotwendige Hotelimmobilie abzubilden. Das schwächt die wenigen noch Gewinne machenden Betriebe, die dadurch mehr Steuern abliefern müssen und im schlechtesten Fall künftig Verluste schreiben“, erklärte Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung.

Als dringend notwendigen Ausweg empfiehlt Rohrmoser eine neue Regelung mit einer funktionalen Abschreibungsmöglichkeit nach tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern.

Die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Beherbergung von 10 auf 13 Prozent ist eine weitere fiskalpolitische Fehlentscheidung dieser Legislaturperiode. Bereits 20 EU-Staaten haben deutlich niedrigere Sätze und damit einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil. Die deutsche Regierung hat, anders als in Österreich, mit der Reduktion der Beherbergungs-Mehrwertsteuer auf 7 Prozent einen anderen, zielführenden Weg beschritten, nach dem Motto „Steuern senken und damit Wirtschaft und Konsum ankurbeln“.

„Nicht beachtet wird auch die Empfehlung der EU, in allen Mitgliedsländern einen einheitlichen ermäßigten Steuersatz in der Hotellerie von 5,5 Prozent einzuführen“, kritisieren Rohrmoser und Reisenzahn.

In der Schweiz beträgt der Steuersatz auf Beherbergung gar nur 3,8 Prozent. Die Umsetzung der Leistungsberechnungen der Umsatzsteuer sei einfach zu komplex und wettbewerbsverzerrend und sollte sofort wieder auf zumindest zehn Prozent zurückgestuft werden, so die Experten vor den Mitgliedern des Tourismusausschusses.

Das präsentierte Positionspapier der Prodinger Steuerberatung und der Prodinger Tourismusberatung im Tourismusausschuss finden Sie hier.

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