Großes Interesse an Prodinger-College „Rechtssicherheit statt Unsicherheit“ im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht im Tourismus ist in den letzten Jahren überaus kompliziert und umfangreich geworden. Vor dem Hintergrund dieser problematischen Entwicklung stieß die jüngst abgehaltene Prodinger Veranstaltung zum Thema „Rechtssicherheit statt Unsicherheit“ auf großes Brancheninteresse. Namhafte Experten zeigten die verschiedenen Komponenten des Arbeitsrechts auf und boten Lösungsvorschläge für komplexe Situationen an. Die 78 Teilnehmer aus den verschiedenen Bereichen des Tourismus konnten sich auf diese Weise vor Beginn der Wintersaison ein umfassendes Bild der wichtigsten Punkte im Arbeitsrecht machen.

Wie Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, zusammenfasst, wurden zahlreiche interessante Themen aus der Praxis aufgegriffen und anhand konkreter Beispiele abgehandelt. Im Vordergrund stand die Frage, welche Auswirkungen die Punkte „Verkürzung der Nachtruhe“ „Höchstarbeitszeiten“, „Wochenruhe“ und die neuen Regelungen bei der Durchrechnung von „Normalarbeitszeit“ und „Überstunden“ auf die Hotelbetriebe haben. Im Laufe der Veranstaltung informierten Hermann Pirngruber und Kevin Tschenet von der DP Personal Software GmbH aus Innsbruck und die Abteilungsleiter der Prodinger Lohnverrechnung, Elfriede Egger und Alfons Sturm, über die arbeitsrechtliche Umsetzung der Gesetze und Richtlinien.

Auf großes Unverständnis der Betroffenen stößt der Umstand, dass die Erleichterung für die Beschäftigung von Familienmitgliedern nicht in jeder Gesellschaftsform möglich ist. In Kapitalgesellschaften gelten diese Erleichterungen nämlich nicht. Familienhafte Tätigkeiten nach Gesellschaftsformen einzuteilen erinnere mehr an einen Systemfehler als an eine sinnvolle Regulierung. Von den Teilnehmern wurde auch kritisch angemerkt, dass die „kalte Progression bei den Gehältern“ endlich durch eine Inflationsanpassung ausgeglichen werden sollte, um den Mitarbeitern das Einkommen zu erhöhen, damit ihnen mehr „Netto vom Brutto“ zugutekommt. Die großzügige Auslegung der Lohnkostensenkung für das kommende Jahr sei nicht mehr als eine „Mickey Mouse-Anpassung“. Bei einem Nettogehalt von Euro 1.500,– in Monat sind es Euro 8,– Ersparnis für den Unternehmer. Der nächste KV-Abschluss werde diese Ersparnis mit Sicherheit zunichtemachen.

  • Die Präsentation von DP Personal Software über Ruhzeiten, Arbeitsaufzeichungen, Pausen und mögliche Sanktionen finden Sie hier
  • Die Präsentation der Prodinger Steuerberatung über Aushilfen, All-In-Verträge vs. echte Überstundenpauschalen sowie die richtige Vorbereitung für KIAB-Kontrollen, GPLA-Prüfungen finden Sie hier

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