USt-Erhöhung auf 13% in der Hotellerie „feiert“ Jubiläum

Seit 1. Mai 2016 gilt für Österreichs Hotellerie 13% USt. auf die Beherbergung. Ertragskraft der heimischen Betriebe unter Druck, Konkurrenzsituation hat sich verschlechtert

Die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes auf Beherbergung von zehn auf 13 Prozent feiert ihren ersten, unrühmlichen Geburtstag. Mit dem seit 1. Mai 2016 gültigen Satz machte die Regierung nach übereinstimmender Ansicht von Branchenkennern den größten Fehler in der laufenden Legislaturperiode. Denn wie sich heute zeigt, hat sich die wirtschaftliche Lage der heimischen Betriebe durch die 13% USt. fühlbar verschlechtert.

Deutschland und Schweiz stärken die Ertragskraft mit niedrigen Steuersätzen

Seit in Deutschland durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz 2010 der Steuersatz auf Beherbergung von 19 auf sieben Prozent gesenkt wurde, hat sich dort, ganz im Unterschied zu Österreich, die Ertrags- und Innenfinanzierungskraft der Betriebe sprunghaft verbessert. Konkret zeigt sich das beim GOP (Gross Operating Profit), der in Deutschland 26,7 und in Österreich nur 22,2 Prozent erreicht. Die Steuerdifferenz hat zur Folge, dass den Betrieben in Deutschland bei jeder Buchung schlicht und einfach mehr übrig bleibt. Die Schweiz führte bereits 1996 zur Stärkung ihrer Beherbergungsbetriebe einen Sondersatz von nur 3,8 Prozent ein. Erst vor wenigen Tagen verabschiedeten die in Wirtschaftsdingen vorausschauenden Eidgenossen die Verlängerung des begünstigten Hotellerie-Satzes bis zum Jahr 2027.

Umsatzsteuer kein „Durchläufer“

„Die Umsatzsteuer ist in der Hotellerie kein „Durchläuferund eine Erhöhung schlägt beim Betriebsergebnis negativ zu“, macht Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung, die Verschlechterung der Konkurrenzsituation gegenüber den Nachbarländern deutlich, in welche die heimische Hotellerie sehenden Auges durch eine unbedachte Politik gebracht wurde.

20 EU-Länder haben niedrigeren Umsatzsteuersatz

Bereits 20 EU-Länder besteuern Beherbergungsleistungen weniger hoch als Österreich. Der EU-Durchschnitt liegt sogar bei unter 10 Prozent. „Die komplizierten Aufteilungsvarianten zwischen Beherbergung und Halb- bzw. Vollpension bescheren den Betrieben neben dem genannten gravierenden Steuernachteil einen zusätzlichen Verwaltungs-GAU, der Jahr für Jahr viele Kapazitäten unnötig bindet und schleunigst repariert gehört“, betont Thomas Reisenzahn.

FAQs zur 13% USt. auf Beherbergung in der Hotellerie

Prodinger hat die wichtigsten Punkte und Fragestellungen zur Umsatzsteuererhöhung auf 13% als Nachschlagewerk nochmals zusammengefasst.

Klicken Sie hier um Ihr Wissen wieder aufzufrischen

 

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