Die Haftung der Hoteliers für die sportlichen Aktivitäten ihrer Gäste

Stellt ein Hotel seinen Gästen Sportgeräte (z.B. Mountainbikes, Vespas) zur Verfügung, bedient es sich einer Agentur für Outdoor-Aktivitäten (z. B. Rafting-Ausflüge) oder bietet selbst die Durchführung von Sportaktivitäten (z.B. Veranstaltung eines Nacht-Rodelns) an, so ergeben sich daraus unterschiedliche aber wichtige rechtliche Konsequenzen, die zu kennen vor unliebsamen Überraschungen schützt. Vorweg gilt als Selbstverständlichkeit, dass dem […]

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