Eingeschneit – Die wichtigsten Rechtstipps bei verhinderter An- und Abreise

Verhinderung der Anreise durch extremen Schneefall Der Gast muss die durch extremen Schneefall entstandenen Leerbettgebühren nicht bezahlen. Es sei denn, es wurde eine Sondervereinbarung mit dem Gast getroffen, die diese Geschäftsbedingungen definitiv übertreffen. Auszug aus den AGBHs 2006: § 5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche […]

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