Aktuelle Steuermaßnahmen der Regierung

Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017 – 2022 wesentlichen, steuerlichen Vorhaben für die kommenden Jahre. Details, Umsetzung und die Gesetzeswerdung bleiben abzuwarten.

Lohnabgaben/Lohnverrechnung

  • Die Lohnnebenkosten sollen gesenkt werden (z. B. Dienstgeberbeitrag, Unfallversicherung).
  • Lohnabhängige Abgaben sollen von einer gemeinsamen Prüfbehörde geprüft werden und nur mehr durch die Finanz eingehoben werden (und dann zum Teil an die SV weitergeleitet werden).
  • Beitragsgruppen, Ausnahmeregelungen, Sonderbestimmungen und Dokumentationserfordernisse sollen reduziert werden. Beitragsgrundlagen sollen harmonisiert werden. Generell soll die Lohnverrechnung vereinfacht werden, wie z. B. die Abrechnung der Reisekosten und die Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkverträgen.
  • Eine einheitliche Dienstgeberabgabe soll durch Zusammenführung von DB, DZ, KommSt und dem DG-Anteil zur SV geschaffen werden. Der DZ soll österreichweit vereinheitlicht werden.
  • Die Dienstgeberabgaben sollen verpflichtend am Lohnzettel ausgewiesen werden.

Weitere Vorhaben

  • Ziel soll auch sein, die Körperschaftsteuer zu senken, insbesondere für nicht entnommene Gewinne und im Bereich der Mindestkörperschaftsteuer. Die zuletzt geänderten Bestimmungen zur Einlagenrückzahlung sollen wieder auf den Stand vor der letzten Reform zurückgeführt werden.
  • Bagatellsteuern (z. B. Sektsteuer) sollen evaluiert werden.
  • Betriebsübergaben in der Familie: Der Freibetrag in der Grunderwerbsteuer soll erhöht werden.
  • Unter dem Schlagwort effizienter Finanzverwaltung soll z. B. die Bundesabgabenordnung reformiert werden, der Datenaustausch auf Basis des Standard Audit File Tax optimiert werden und Außenprüfungen auf Antrag möglich werden.
  • Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft soll ein einfaches Modell für Leistungsentschädigungen kommen und die Möglichkeit gegeben werden, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf drei Veranlagungsjahre aufzuteilen für Landwirte mit Buchführung, EA-Rechnung oder Teilpauschalierung.

FOLGENDE ARTIKEL KÖNNTEN SIE AUCH
INTERESSIEREN:

Diese Webseite verwendet Cookies.
Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.