Prodinger präsentiert Mitarbeiterbeteiligungsmodell für Tourismusbetriebe
Wenn ein Unternehmen mit Hilfe engagierter Mitarbeiter seinen Wert steigern will, sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle dafür ein geeignetes Instrument. Erfolgreiche Beispiele finden sich in den verschiedensten Branchen. Nun ist es an der Zeit, auch im Tourismus langjährigen und motivierten Mitarbeitern Beteiligungen und Bonifikationen zu übertragen.
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind in der Hotellerie im Vormarsch. Immer mehr Hoteliers lassen ihre Mitarbeiter schon jetzt am Erfolg des Betriebes teilhaben.
Unterstützt durch konjunkturellen Rückenwind hatte die Regierung unter dem jüngsten Altkanzler in den letzten 16 Monaten an vielen Stellschrauben richtig gedreht. Nicht zuletzt war der Tourismus im Regierungsprogramm so fest verankert wie noch nie. Durch das schonungslose Aufdecken des politischen Verständnisses, inwieweit der Eingriff in die Wirtschaft gehen sollte, zerriss bekanntlich die Regierung und mit ihr das Regierungsprogramm. Ein erster Ministerialentwurf für die Steuerreform kam bekanntlich noch vor dem Kanzlersturz in Begutachtung. Die Neuwahlen im Herbst sollten, so wollen wir stark hoffen, die Reformanliegen nicht zu Fall bringen.
Die vorgesehene Steuerreform sollte zukünftig eine steuerfreie Mitarbeiterbonifikation von bis zu 3.000 Euro pro Person und Jahr ermöglichen. Diese Mitarbeitererfolgsbeteiligung wäre ein sehr guter und wichtiger Schritt für die Dienstleistungsbranche! In Zukunft könnten Prämiensysteme (variable Lohnbestandteile) sehr gut steuerneutral abgewickelt werden.
Das Prodinger Mitarbeiterbeteiligungsmodell integriert finanzwirtschaftliche, personalwirtschaftliche und steuerliche Aspekte. Es beinhaltet folgende Leistungen:
- Standardisierte Stellenbeschreibungen
- Leitfaden für Mitarbeitergespräche als Basis für Bonifikationen
- Mitarbeiterbeurteilungskatalog (Grundlage des Mitarbeiterentwicklungsgesprächs)
- Vertragliche Vereinbarungen (Ergänzungen in Dienstvertrag, Vertrag für den Rückersatz von Ausbildungskosten)
- Attraktiverung der Mitarbeiterpartizipation am Erfolg des Hotelbetriebes
- Steuerliche Behandlung von Weiterbildungs- und Bonifikationszahlungen
- Bonifikationsregelung und Bonifikationsschlüssel (Qualität der Dienstleistung, Bestimmung der Zielwerte für die Prämienausschüttung)
- Weiterbildung als Bonifikation
Mitarbeiterbeteiligung – das Modell
Im Prodinger Mitarbeiterbeteiligungsmodell treten die beteiligten Mitarbeiter als stille Gesellschafter mit einer vom Arbeitgeber unentgeltlich gewährten Einlage auf, während der Unternehmer weiterhin Eigentümer des Vermögens bleibt und die Geschäftsführung wahrnimmt. Die Mitarbeiter treten als stille Beteiligte nicht nach außen in Erscheinung (reine Innengesellschaft), erhalten aber eine Beteiligung am Ergebnis.
Überprüfung der gesetzlichen Grundlage
Dem Dienstnehmer kann pro Jahr ein bestimmter Betrag steuerfrei zustehen. Bei der Bewertung des geldwerten Vorteils muss zudem noch zwischen börsen- und börsennotierten Beteiligungen unterschieden werden. Im Regelfall handelt es bei Tourismusunternehmen um nicht börsennotierten Beteiligungen.
Voraussetzungen
Der Vorteil muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden und zudem muss das wirtschaftliches Eigentum einer Begründung unterliegen. Die Beteiligung ist nur bei einem aufrechten Dienstverhältnis steuerfrei möglich. Bei der Auflösung des Dienstverhältnisses muss dementsprechend darauf Rücksicht genommen werden. Mögliche Beteiligungsformen können u.a. echte stille Gesellschaften oder Anteile an GmbHs (Gesellschaftsrecht) sein.
Vertragszusätze stellt die Prodinger Tourismusberatung zur Verfügung.