Coronaverdacht im Hotel – was jetzt?

Muss der Betrieb bei einem Verdachtsfall bzw. bei einem positiven Test geschlossen werden und welche Schritte sind einzuleiten?

Wir haben die wichtigsten Punkte für unsere Kunden zusammengefasst.

Maßnahmen im Verdachtsfall und bei positiv getesteten Personen

Grundlegende Regeln:

  1. Absondern: Eine Person, bei der Verdacht auf eine Erkrankung durch das Corona-Virus besteht, wird in einem separaten Raum von anderen Personen isoliert (z.B. Person verbleibt in ihrem Zimmer).
  2. Gesundheitsbehörde informieren: Nehmen Sie Kontakt mit der telefonischen Gesundheitsberatung unter 1450 zur weiteren Vorgehensweise auf und informieren Sie die zuständige Gesundheitsbehörde – Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat.
  3. Kontaktpersonen nachverfolgen („Contact-Tracing“): Der betroffene Gast oder Mitarbeiter wird gebeten, alle Personen zu nennen, mit welchen ein Kontakt in den letzten 48 Stunden bestanden hat. Das unterstützt die Arbeit der Gesundheitsbehörde bzw. des Arztes.
  4. Maßnahmen umsetzen: Folgen Sie den Anweisungen der Gesundheitsbehörde bzw. des Amtsarztes.

Maßnahmen bei einem Covid-19 postiv getesteten Mitarbeiter

  1. Wird ein Mitarbeiter positiv getestet, so hat er Ihnen als Arbeitgeber aufgrund seiner Treuepflicht das Ergebnis unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Mitarbeiter oder Sie selbst (wenn z.B. der Mitarbeiter über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügt) stellen den Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter 1450 her und informieren Sie die zuständige Gesundheitsbehörde – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Der Mitarbeiter erhält einen Anruf der Behörde/Amtsarztes mit weiteren Anordnungen (mündlicher Bescheid).
  3. Informieren Sie den Mitarbeiter über die Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Für das weitere Vorgehen der Gesundheitsbehörde/des Amtsarztes ist es entscheidend, dass der mutmaßlich Erkrankte rasch alle Kontaktpersonen nennen kann.
    Download: schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung
  4. Erstellen Sie eine Liste aller Personen, die in den letzten 48 Stunden im Betrieb waren (Mitarbeiter und Gäste mit Zimmernummern).
  5. Die Gesundheitsbehörde informiert alle „Kategorie I-Kontaktpersonen“ über die weiteren Maßnahmen.
  6. Reinigen Sie nach einem bestätigten Corona-Fall alle allgemein zugänglichen Bereiche und das Mitarbeiter-Zimmer besonders gründlich (vor allem oft berührte Gegenstände und Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Bedienknöpfe, Armaturen) und lüften Sie das Zimmer.

Maßnahmen bei Covid-19 Symptomen eines Gastes

  1. Treten bei einem Gast Symptome auf, so ersuchen Sie ihn, das Zimmer nicht zu verlassen. Wenn es möglich ist und der Gast mit Begleitung/Familie angereist ist, geben Sie bitte dem mutmaßlich erkrankten Gast ein eigenes Zimmer.
  2. Stellen Sie Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter 1450 her und informieren Sie die zuständige Gesundheitsbehörde – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Der Gast erhält einen Anruf der Behörde/Amtsarztes mit weiteren Anordnungen (mündlicher Bescheid).
  3. Geben Sie dem Gast eine schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Für das weitere Vorgehen der Gesundheitsbehörde/des Amtsarztes ist es entscheidend, dass der mutmaßlich Erkrankte rasch alle Kontaktpersonen nennen kann.
    Download: schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung
  4. Bereiten Sie alle Kontaktdaten des Gastes für die Gesundheitsbehörde vor (z.B. Gästeblatt, eventuell vorhandene weitere Kontaktdaten).
  5. Erstellen Sie eine Liste aller Personen, die in den letzten 48 Stunden im Betrieb waren (Mitarbeiter und Gäste mit Zimmernummern).
  6. Die Gesundheitsbehörde ordnet für den Gast mit Symptomen einen – kostenlosen – Test an. Die Behörde entscheidet – auch auf Basis der von Ihnen vorbereiteten Informationen –, welche weiteren Personen aus dem Umfeld getestet werden.
  7. Der Gast muss bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Zimmerquarantäne bleiben.
  8. Ist der Test positiv, erteilt die Gesundheitsbehörde je nach Fall eine entsprechende Anweisung (weitere Zimmerquarantäne, Heimquarantäne, Krankenhausaufenthalt).
  9. Reinigen Sie nach einem bestätigten Corona-Fall das Zimmer und alle allgemein zugänglichen Bereiche besonders gründlich (vor allem oft berührte Gegenstände und Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Bedienknöpfe, Armaturen) und lüften Sie das Zimmer.

Maßnahmen bei Covid-19 Symptomen eines Mitarbeiters

  1. Treten bei einem Mitarbeiter Symptome auf, so muss er sich direkt nach Hause begeben oder darf sein Zimmer nicht verlassen. Wird das Mitarbeiterquartier geteilt, so ist die Absondern des mutmaßlich Erkrankten in einem eigenen Zimmer geboten.
  2. Stellen Sie Kontakt mit der Gesundheitsberatung unter 1450 her und informieren Sie die zuständige Gesundheitsbehörde – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Der Mitarbeiter erhält einen Anruf der Behörde/Amtsarztes mit weiteren Anordnungen (mündlicher Bescheid).
  3. Informieren Sie den Mitarbeiter über die Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Für das weitere Vorgehen der Gesundheitsbehörde/des Amtsarztes ist es entscheidend, dass der mutmaßlich Erkrankte rasch alle Kontaktpersonen nennen kann.
    Download: schriftliche Information zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung
  4. Bereiten Sie alle Kontaktdaten des Mitarbeiters für die Gesundheitsbehörde vor.
  5. Erstellen Sie eine Liste aller Personen, die in den letzten 48 Stunden im Betrieb waren (Mitarbeiter und Gäste mit Zimmernummern).
  6. Die Gesundheitsbehörde ordnet für den Mitarbeiter mit Symptomen den – kostenlosen – Test an. Die Behörde entscheidet – auch auf Basis der von Ihnen vorbereiteten Informationen –, welche weiteren Personen aus dem Umfeld getestet werden.
  7. Der Mitarbeiter muss bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Heim- bzw. Zimmerquarantäne bleiben.
  8. Ist der Test positiv, erteilt die Gesundheitsbehörde je nach Fall eine entsprechende Anweisung (weitere Zimmerquarantäne, Heimquarantäne, Krankenhausaufenthalt).
  9. Reinigen Sie nach einem bestätigten Corona-Fall alle allgemein zugänglichen Bereiche und das Mitarbeiter-Zimmer besonders gründlich (vor allem oft berührte Gegenstände und Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter, Geländer, Bedienknöpfe, Armaturen). Lüften Sie das Zimmer.

Wird bzw. muss der Betrieb nach einer positiven Testung geschlossen werden?

Über eine Betriebsschließung entscheidet die zuständige (Gesundheits-)Behörde (die Bezirkshauptmannschaft bzw. das magistratische Bezirksamt). Kleine Betriebe würden wohl tendenziell eher geschlossen werden, wenn sie nicht in Schichten arbeiten und dadurch garantieren können, dass sich nicht die gesamte Belegschaft ansteckt.

Quellen: WKO, Sichere Gastfreundschaft 

Ihre Kontaktperson:

Thomas Reisenzahn

t.reisenzahn@prodinger.at

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