Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeutet das AUS für die österreichische Familienhotellerie

Zell am See (TP/OTS) – Durch die SPÖ- und ÖGB-Steuerpläne wären Tourismusbetriebe „die größten Steueropfer, die nicht davonlaufen können“.

Die PRODINGER Steuerberatung bewertete Betriebe, die vor einer Betriebsübergabe stehen. Diese würden der geplanten Substanzsteuer zum Opfer fallen. Eine Erbschaft- und Schenkungsteuer käme einer Enteignung gleich. Würden solche Steuern eingeführt, brächte das schwere Nachteile für den Tourismusstandort Österreich mit sich.

Die österreichische Hotellerie ist durch den hohen Anteil an familiengeführten Hotels geprägt. Diese Familienhotels sind bei den Gästen beliebt. Allerdings könnte diese Betriebsform kurz vor dem Aussterben stehen. So erwartet die PRODINGER Steuerberatung bei einer Wiedereinführung von Substanzsteuern, dass etwa 20 Prozent der bestehenden familiengeführten Betriebe in den nächsten zehn Jahren aus dem Markt ausscheiden müssten.

Es gibt hingegen viele gute Gründe, auf Erbschafts- und Schenkungssteuern zu verzichten: Diese sind extrem verwaltungsaufwendig, standortschädigend, nicht treffsicher und vernichten Arbeitsplätze. Die Basis wurde ja schon einmal versteuert, deshalb kommt eine nochmalige Besteuerung einer sukzessiven Enteignung gleich (wenngleich sie ideologisch gut vertretbar ist). Sogar eine rückwirkende Einhebung wird diskutiert. Dies zeugt von einem beachtlichen Steuerbestrafungswillen!

Die Hotellerie ist eine anlagen- und kapitalintensive Branche. Die Hotelimmobilie dient der Erholung der Gäste und zählt somit zu den betriebsnotwendigen Mitteln.
Ein Praxisbeispiel aus Salzburg zeigt wie schwierig sich eine Betriebsübergabe gestaltet und wie vernichtend sich eine Substanzbesteuerung auswirkt. Es wird kein Extremfall sondern ein finanziell halbwegs gut dastehendes Hotel dargestellt.

Angabe Ergebnis
Bettenanzahl 100
Nettoumsatz pro Jahr in Euro 1.600.000
Kinder 3
steuerlicher Einheitswert in Euro 600.000
Bauwert in Euro 5.000.000
Schulden in Euro 3.000.000
Cash flow in Euro bei Eigenfinanzierung 25 % 400.000
Entschuldungsdauer bei 2 % Zinsen in Jahren 8,82
Abschreibung des Anlagevermögens pro Jahr in Euro 150.000

Folgende Aufwendungen muss der Nachfolger aus dem Cash flow finanzieren:
1. Versorgung der älteren Generation

Angabe Ergebnis Summe
geschätzter Aufwand von
Euro 1.500,– pro Monat =
Euro 18.000,– pro Jahr ergibt einen
Bruttoaufwand pro Jahr in Euro 31.000

2. Ertragssteuern:

Angabe Ergebnis Summe
Cash flow bei Eigenfinanzierung in Euro 400.000
abzüglich Zinsen 2 % in Euro -76.532
abzüglich 50 % der Reinvestitionen in Euro -40.000
abzüglich Abschreibung in Euro -150.000
steuerlicher Gewinn in Euro 133.468
Körperschaftsteuer mind. 25 % in Euro 32.904

Folgende zusätzlichen Schulden muss der Betriebsübernehmer einkalkulieren:

1. Regelung der Pflichtteile für zwei weichende Kinder

Angabe Ergebnis Summe
Verkehrswert lt. Bausachverständigem
in Euro 2.000.000
Gesetzlicher Pflichtanteil
pro Kind = 1/6 des Wertes bei
drei Kindern in Euro 333.333
zwei weichende Kinder in Euro 666.667
Einigung mit den zwei weichenden
Kindern in Euro 600.000
inkl. dem Umstand dass dieses von
versteuerten Einkommen finanziert
werden muss

2. Gewerbeauflagen

Angabe Ergebnis Summe
Betriebsanlagengenehmigung muss
wieder auf den neuesten Stand
gebracht werden, geschätzte
Kosten in Euro 200.000

3. Übergabekosten für Grunderwerbsteuer, Grundbuchseintragung und Notar

Angabe Ergebnis Summe
Grunderwerbsteuer 2 %
(gem. Antrag von 30 % des
Verkehrswertes) in Euro 12.000
Grundbuchseintragung 1,1 %
(gem. Antrag von 30 % des
Verkehrswertes) in Euro 6.600
Notarkosten geschätzt
in Euro 8.000 269.600
GESAMTSCHULDEN NACH ÜBERGABE
in Euro 3.826.000

Bedienung der Schulden (in einer Niedrigzinsphase)

Angabe Ergebnis Summe
Gesamtschulden in Euro 3.826.000
Annuität Neufinanzierung
15 Jahre mit 2 % Zinsen
in Euro 295.500

Berechnung der finanziellen Situation

Angabe Ergebnis Summe
Cash flow bei Eigenfinanzierung
pro Jahr in Euro 400.000
abzüglich Annuität für den
Schuldendienst in Euro -295.500
abzüglich jährlicher
Reinvestitionsbedarf in Euro -80.000
abzüglich Unternehmenslohn
brutto in Euro -40.000
abzüglich Versorgung Eltern
brutto in Euro -31.000
abzüglich Ertragssteuern in Euro -32.904
FREE CASH FLOW NEGATIV -79.404

Eigentlich dürfen die Betriebsübernehmer diesen Hotelbetrieb, der ursprünglich ein gesunder Betrieb war (Entschuldungsdauer von weit unter 10 Jahren) nicht übernehmen, da sie nicht in der Lage sind, diesen erfolgreich weiterzuführen. Wenn der Cash flow nicht ausreicht, dann bleibt etwas auf der Strecke, und das ist leider meist die Reinvestition. Man zahlt Ertragssteuern und es geht sich trotzdem finanziell nicht mehr aus. Bei diesem Beispiel wird veranschaulicht, dass der Unternehmer nicht genügend Liquidität aufbringen kann, um den Betrieb erfolgreich weiterzuführen.

Substanzsteuern sind unternehmerische Giftcocktails!
Viele Unternehmer tun sich schwer einen Nachfolger zu motivieren den Betrieb zu übernehmen. Die geplanten Substanzsteuern verursachen zusätzliche Schwierigkeiten, und sie wären das Ende der meisten familiengeführten Hotelbetriebe. Die Bewertung des Betriebsvermögens (Unternehmensbeteiligungen, Immobilien) soll auf Basis des Verkehrswerts erfolgen.

1. Schenkungssteuer:

Angabe Ergebnis Summe
Verkehrswert nach Übergabe
in Euro 1.400.000
– Freibetrag in Euro – 1.000.000
geplanter Steuersatz von 25 %
Schenkungssteuer in Euro 100.000

Gnädigerweise soll die Schenkungsteuer bei Betriebsübergaben zehn Jahre gestundet werden. Der neue Betriebseigentümer muss also nicht gleich Euro 100.000,– aus der Substanz zahlen, die von den Vorfahren aus ebenfalls versteuerten Betriebseinkommen geschaffen wurde. Weiters fallen auch dementsprechende Stundungszinsen an. Bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer steht sogar eine rückwirkende Regelung ab 2008 (als die alte Erbschafts- und Schenkungssteuer auslief) zur Diskussion!

2. Vermögenssteuer in Form einer Grundsteuer hätte folgende jährliche Auswirkung:

Angabe Ergebnis Summe
Bauwert in Euro 5.000.000
davon 1 % pro Jahr in Euro 1.000.000 50.000

Fazit:
Die Hotellerie ist eine sehr anlagen- und kapitalintensive Branche. Die Betroffenheit durch das geplante Steuerrevival wäre sehr hoch und die Nachfolgeproblematik würde sich weiter verschärfen. Weiters hätten Erbschafts- und Schenkungsteuer negative Einflüsse auf Wachstum und den touristischen Arbeitsmarkt.

Die PRODINGER Steuerberatung ist ein Mitglied im Netzwerk der PRODINGER|GFB Gruppe.

Die PRODINGER|GFB Gruppe, mit Hauptsitz in Zell am See, ist eine der führenden Wirtschaftsberatungsgruppen in Österreich. Sie unterstützt ihre Kunden in den Haupt-Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Marketing und Tourismus. Investment- und Finanzierungskonzepte, sowie Green Business Solutions erweitern das Leistungsspektrum. Die Unternehmensgruppe hat Standorte in Altenmarkt, Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech, Linz, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann in Pongau, Velden, Wien, Zagreb und Zell am See. Die Gruppe betreut u.a. aktuell mehr als 500 Hotelbetriebe in ganz Österreich. Derzeit sind 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 15 Standorten tätig.

Rückfragen zum Inhalt:
Mag. Stefan Rohrmoser, PRODINGER STEUERBERATUNG, Geschäftsführer und Gesellschafter, Auerspergstrasse 8, 5700 Zell am See, s.rohrmoser@prodinger.at, www.prodinger.at

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