Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeutet das AUS für die österreichische Familienhotellerie

Durch die SPÖ- und ÖGB-Steuerpläne wären Tourismusbetriebe „die größten Steueropfer, die nicht davonlaufen können“.

Die Prodinger Steuerberatung bewertete Betriebe, die vor einer Betriebsübergabe stehen. Diese würden der geplanten Substanzsteuer zum Opfer fallen. Eine Erbschaft- und Schenkungsteuer käme einer Enteignung gleich. Würden solche Steuern eingeführt, brächte das schwere Nachteile für den Tourismusstandort Österreich mit sich.

Zell am See) Die österreichische Hotellerie ist durch den hohen Anteil an familiengeführten Hotels geprägt. Diese Familienhotels sind bei den Gästen beliebt. Allerdings könnte diese Betriebsform kurz vor dem Aussterben stehen. So erwartet die Prodinger Steuerberatung bei einer Wiedereinführung von Substanzsteuern, dass etwa 20 Prozent der bestehenden familiengeführten Betriebe in den nächsten zehn Jahren aus dem Markt ausscheiden müssten.

Es gibt hingegen viele gute Gründe, auf Erbschafts- und Schenkungssteuern zu verzichten: Diese sind extrem verwaltungsaufwendig, standortschädigend, nicht treffsicher und vernichten Arbeitsplätze. Die Basis wurde ja schon einmal versteuert, deshalb kommt eine nochmalige Besteuerung einer sukzessiven Enteignung gleich (wenngleich sie ideologisch gut vertretbar ist). Sogar eine rückwirkende Einhebung wird diskutiert. Dies zeugt von einem beachtlichen Steuerbestrafungswillen!

Die Hotellerie ist eine anlagen- und kapitalintensive Branche. Die Hotelimmobilie dient der Erholung der Gäste und zählt somit zu den betriebsnotwendigen Mitteln.

Ein Praxisbeispiel aus Salzburg zeigt wie schwierig sich eine Betriebsübergabe gestaltet und wie vernichtend sich eine Substanzbesteuerung auswirkt. Es wird kein Extremfall sondern ein finanziell halbwegs gut dastehendes Hotel dargestellt.

Folgende Aufwendungen muss der Nachfolger aus dem Cash flow finanzieren:

  1. Versorgung der älteren Generation

  2. Ertragssteuern

Folgende zusätzlichen Schulden muss der Betriebsübernehmer einkalkulieren:

  1. Regelung der Pflichtteile für zwei weichende Kinder

  2. Gewerbeauflagen

  3. Übergabekosten für Grunderwerbssteuer, Grundbuchseintragung und Notar

Eigentlich dürfen die Betriebsübernehmer diesen Hotelbetrieb, der ursprünglich ein gesunder Betrieb war (Entschuldungsdauer von weit unter 10 Jahren) nicht übernehmen, da sie nicht in der Lage sind, diesen erfolgreich weiterzuführen. Wenn der Cash flow nicht ausreicht, dann bleibt etwas auf der Strecke, und das ist leider meist die Reinvestition. Man zahlt Ertragssteuern und es geht sich trotzdem finanziell nicht mehr aus. Bei diesem Beispiel wird veranschaulicht, dass der Unternehmer nicht genügend Liquidität aufbringen kann, um den Betrieb erfolgreich weiterzuführen.

Substanzsteuern sind unternehmerische Giftcocktails!

Viele Unternehmer tun sich schwer einen Nachfolger zu motivieren den Betrieb zu übernehmen. Die geplanten Substanzsteuern verursachen zusätzliche Schwierigkeiten, und sie wären das Ende der meisten familiengeführten Hotelbetriebe.  Die Bewertung des Betriebsvermögens (Unternehmensbeteiligungen, Immobilien) soll auf Basis des Verkehrswerts erfolgen.

Schenkungssteuer

Gnädigerweise soll die Schenkungsteuer bei Betriebsübergaben zehn Jahre gestundet werden. Der neue Betriebseigentümer muss also nicht gleich € 100.000,– aus der Substanz zahlen, die von den Vorfahren aus ebenfalls versteuerten Betriebseinkommen geschaffen wurde. Weiters fallen auch dementsprechende Stundungszinsen an.  Bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer steht sogar eine rückwirkende Regelung ab 2008 (als die alte Erbschafts- und Schenkungssteuer auslief) zur Diskussion!

Fazit:

Die Hotellerie ist eine sehr anlagen- und kapitalintensive Branche. Die Betroffenheit durch das geplante Steuerrevival wäre sehr hoch und die Nachfolgeproblematik würde sich weiter verschärfen. Weiters hätten Erbschafts- und Schenkungsteuer negative Einflüsse auf Wachstum und den touristischen Arbeitsmarkt.

Rückfragen zum Inhalt: PRODINGER STEUERBERATUNG;
Mag. Stefan Rohrmoser, s.rohrmoser@prodinger.at

Pressekontakt:
Thomas Reisenzahn, PRODINGER|GFB TOURISMUSBERATUNG, Geschäftsführer, Gesellschafter

Franzensgasse 14/1+7, 1050 Wien, Tel. +43 664 2645 110, reisenzahn@progfb.com

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