„Steuererfinder agieren realitätsfremd“
Zell am See (TP/OTS) – März 2015: Die PRODINGER STEUERBERATUNG führte zwei gut besuchte Veranstaltungen zur „Steuerreform“ durch. Das Fazit: 300 aufgebrachte Unternehmerinnen und Unternehmer verlieren den Mut zum Unternehmertum und ihr Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Österreich. Die PRODINGER-Experten warnen, dass es ohne Nachbesserungen keine Investitionen mehr geben und die Beschäftigung zurückgehen wird.
An zwei Tagen fanden in Saalfelden und St. Johann im Pongau Veranstaltungen zur aktuellen Steuerreform statt. Während innerhalb der Regierungsparteien Erleichterung herrscht, üben die Hoteliers massive Kritik an den Steuererfindern. Faymann & Co verkündeten zwar, dass sich „das Ergebnis sehen lassen kann“ und die Reform sich als „ausgewogen und fair“ darstelle. Die Betroffenen, die die Zeche zahlen, sehen die Ergebnisse hingegen als „Mogelpackung“. Der Staat verdiente an der zusätzlich eingenommen Lohnsteuer unter dem Stichwort „kalte Progression“ über Jahre kräftig mit und gab dieses Geld gleichzeitig im Wege höherer Staatsausgaben fleißig aus. Gnädigerweise erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das ihnen in den letzten Jahren vorenthaltene Geld zurück, aber die Gegenfinanzierung bezahlt die Wirtschaft, und hier vor allem die Hotellerie, so der Tenor aus der Branche.
Bei der Gegenfinanzierung sind einige Eckpunkte offen, die die derzeitige Situation noch zusätzlich verschlimmern könnten.
Mehrwertsteuer
Wird die Mehrwertsteuererhöhung von 10 auf 13 Prozent auf die Beherbergung, inklusive Indexierung und steigenden Mitarbeiterkosten, weitergegeben, so müssten im Mai 2016 die Preise um mehr als 6,5 Prozent erhöht werden, um die Betriebsergebnisse zu halten. Die bisherige Regelung des Steuersatzes in der Beherbergung sieht vor, dass auch die regelmäßig verbundenen Nebenleistungen dem neuen Steuersatz von 13 Prozent unterliegen. Das würde bedeuten, dass auch der Verpflegungsanteil (Frühstück, Halbpension etc.) sich nach diesem Steuersatz ausrichten muss.
In der steuerlichen Behandlung muss es möglich sein, dass der Verpflegungsanteil mit den reduzierten Steuersatz einen eigenständigen Mehrwertsteuersatz in der Gesamtleistung beibehält. Die Herausrechnung zwischen Logis und Verpflegungsanteil sollte im Verhältnis 60:40 erfolgen. Bei Pauschalen, in denen eine Liftkarte (10 Prozent) inkludiert ist, sollte dasselbe Prinzip gelten.
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Lösungsansatz: Herausrechnung von einzelnen Leistungen mit 10% Ust.
All-Inclusive-Erlass
Auch die mehrwertsteuerliche Behandlung der Pauschalangebote ist im sogenannten „All Inclusive- Erlass“ in der Umsatzsteuerrichtlinie genau geregelt. Die PRODINGER STEUERBERATUNG, die vor 15 Jahren diesen Erlass mitentwickelt hat, ist der Meinung, dass in Zukunft alle Nebenleistungen des Hotels im Rahmen von All Inclusive-Angeboten dem Steuersatz von 13 Prozent unterliegen sollen (Seminare, Kosmetik, Wellness).
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Absetzung für Abnutzung (AfA)
Bei Gebäudeinvestitionen geht die geplante Absetzung für Abnutzung (AfA) von 40 Jahren völlig an der Realität vorbei. Die AfA bei Vermietung wurde von 1,5% auf 2,5% angepasst. Die Hotellerie benötigt eine funktionale Abschreibung des Herstellungsaufwandes. Bei der funktionalen Abschreibung werden einzelne Teile unterschiedlich abgeschrieben. Jene Teile des Gebäudes die einer schnellen Abnützung unterliegen und häufig erneuert werden müssen, sollen eine deutlich kürzere Nutzungsdauer haben. Dazu bedarf es einer branchenspezifischen Abschreibungstabelle (Wellness, Sanitär, Technik etc. auf 15 Jahre Nutzungsdauer bzw. 7,5 % AfA).
25-28 Nutzungsdauer entspricht die durchschnittliche wirtschaftliche Betrachtung. Davon entfallen 40 % auf den Rohbau mit einer ND von 40 Jahren und 60 % auf den Innenausbau mit einer ND von 15-20 Jahren.
Grunderwerbssteuer
Mit der derzeitigen Regelung wird es keine Übergaben mehr geben. Die Hotellerie ist bekanntlich eine besonders anlagen- und kapitalintensive Branche. Die Immobilie ist für den Erfolg eines Hotels ein betriebsnotwendiger Faktor. Die Verkehrswerte sind als Basis für die Besteuerung zu hoch und die Freibetragsgrenzen für die Hotellerie zu niedrig. Es steht zwar ein Freibetrag von Euro 900.000,– im Ministerratspapier, aber dieser reicht nicht aus. Auch können die Schulden nicht einfach vom Verkehrswert abgezogen werden. Ein Schuldenabzug ist bei der Grunderwerbssteuer nicht vorgesehen, da das Prinzip lautet, dass die Steuer von der Gegenleistung (Verkehrswert) berechnet wird. Das würde bedeuten, dass auch für die Schulden Steuern zu zahlen sind. „Das kann sich niemals ausgehen“, warnen die PRODINGER-Steuerexperten mit Nachdruck.
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Entspricht 2,67 des Verkehrswert
Derzeit gültige Rechtslage 2015 (alte Berechnung):
3-facher Einheitswert (3x 400.000 – 1.200.000) abzgl. 365.000 Freibetrag
davon 2% GrEst = Euro 16.700
IFB für Gewinnbetriebe: Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist ein zusätzlicher Abschreibungsposten neben der Normalabschreibung. Dadurch kommt es je nach Höhe der Steuerprogression zu einer echten Steuerersparnis von bis zu 15 Prozent bei den Herstellungskosten. Diese Maßnahme kurbelt auch die Bauwirtschaft enorm an!
Investitionsprämie für Verlustbetriebe: Alternativ könnte man bei Verlustbetrieben eine steuerfreie Prämie für Investitionen (Investitionsprämie) in diesen Bereichen einführen. Diese wäre zwischen 6 und 8 Prozent der Investitionen anzusetzen. Barwertberechnungen zeigen, dass der Steuereffekt mit 4 Prozent Abzinsung (und Bankzinsen unterstellt) ca. 8,2 Prozent der Investitionen ausmachen würde.
Erbrecht: Umsetzung des Begutachtungsentwurfs zur Erbrechtsnovelle. Die Pflichtanteilsansprüche sollen im Zusammenhang mit der Vererbung von Unternehmen mindestens bis zu zehn Jahren gestundet werden können.
Die PRODINGER STEUERBERATUNG ist ein Mitglied im Netzwerk der PRODINGER|GFB Gruppe.
Die PRODINGER|GFB Gruppe, mit Hauptsitz in Zell am See, ist eine der führenden Wirtschaftsberatungsgruppen in Österreich. Sie unterstützt ihre Kunden in den Haupt-Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Marketing und Tourismus. Investment- und Finanzierungskonzepte, sowie Green Business Solutions erweitern das Leistungsspektrum. Die Unternehmensgruppe hat Standorte in Altenmarkt, Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech, Linz, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann in Pongau, Velden, Wien, Zagreb und Zell am See. Die Gruppe betreut u.a. aktuell mehr als 500 Hotelbetriebe in ganz Österreich. Derzeit sind 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 15 Standorten tätig.
Rückfragen zum Inhalt:
Mag. Stefan Rohrmoser, PRODINGER STEUERBERATUNG, Geschäftsführer und Gesellschafter, Auerspergstrasse 8, 5700 Zell am See, s.rohrmoser@prodinger.at, www.prodinger.at
Dr. Manfred Schekulin, PRODINGER STEUERBERATUNG, Geschäftsführer und Gesellschafter, Premweg 6, 5600 St. Johann im Pongau, m.schekulin@prodinger.at, www.prodinger.at
Credit: Florian Lechner, PRODINGER STEUERBERATUNG, www.prodinger.at