Tarifreform mit sechs Steuerstufen

Priorität bei der Steuerreform hatte die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer durch die Verringerung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent. Gleichzeitig versucht man mit einem gleichmäßigeren Anstieg der Tarifstufen bis zum Spitzensteuersatz die Progression abzuflachen, damit die Mitarbeiter nicht so rasch wie bisher in höhere Steuerstufen fallen.

Seit 2009 sind die Bemessungsgrundlagen der Lohn- und Einkommensteuer nicht mehr angepasst worden. Damit rückten von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmer in höhere Steuerklassen vor – ein Teil ihrer Lohnsteigerungen wurde somit vom Staat abgeschöpft. Mit der Senkung der Steuersätze wird zwar jetzt leicht gegengesteuert, aber nach der nächsten Wahl ist der Status quo wiederhergestellt.

 

Tarifstunden

Künftig gibt es bei der Lohn- und Einkommensteuer sechs statt bisher drei Tarifstufen. Der niedrigste Tarif wird ab 1. Jänner 2016 25 Prozent betragen (derzeit liegt dieser Tarif noch bei 36,5 Prozent). Er gilt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 11.000 bis 18.000 Euro. Bei Jahreseinkommen von 18.000 bis 31.000 Euro bezahlt man künftig 35 Prozent, bis 60.000 Euro werden 42 Prozent fällig, bis 90.000 Euro 48 Prozent und bis zu einer Million 50 Prozent. Einkommen jenseits der Millionengrenze werden künftig mit einem neuen Spitzensteuersatz belastet.
Um die Belastung für Mitarbeiter auch nur konstant zu halten, muss die Bundesregierung weiterhin aktiv bleiben. Bleibt sie untätig, steigt die Lohnkostenlast fast unweigerlich. Grund ist die sogenannte kalte Progression. Bei dieser Steuerreform wäre es eigentlich als selbstverständlich zu erachten gewesen, dass die Progressionsgrenzen jährlich automatisch in Höhe der Inflationsrate angeglichen werden.
Die Lohnnebenkosten bleiben definitiv immer noch zu hoch. Wenn jemand, der 1.600 Euro brutto verdient, seinen Arbeitgeber 2.095 Euro kostet und 1.250 Euro netto behalten darf, dann erinnert das an modernes Raubrittertum. Es muss sich etwas ändern. Es ist unredlich, jemandem so viel von seinem Lohn abzuverlangen.

 

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Bei den Berechnungen stand noch keine neue Lohnsteuertabelle für die Werte gültig ab 01/2016 zur Verfügung.
Aus diesem Grund wurden die neuen Berechnungen anhand des Berechnungssystems der Homepage www.mehrnetto.arbeiterkammer.at getätigt. Die Berechnungen wurden in Kooperation mit CONCO und DP Software durchgeführt.


Pressekontakt:

Thomas Reisenzahn, PRODINGER|GFB Tourismusberatung, Geschäftsführer, Gesellschafter
Franzensgasse 14/1+7, 1050 Wien, Tel. +43 664 2645 110, reisenzahn@progfb.com, www.prodinger-gfb.at

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