Urlaub in der steuerlichen Grauzone – Salzburger Nachrichten

Auch die Vermieter von Privatwohnungen als Urlaubsquartier profitieren von der touristischen
Infrastruktur in einer Stadt. Daher sollen sie auch Ortstaxen und Steuern zahlen, argumentieren Touristiker.

Der Erfolg der Buchungsplattformen für private Unterkünfte ärgert die Tourismusbranche. Viele Angebote
seien illegal, außerdem würden Millionen an Steuern und Abgaben nicht bezahlt. Die Finanz ist bereits aktiv.

Mit einem geschätzten Marktwert von rund 20 Milliarden US-Dollar ist die in Kalifornien entstandene Online-Buchungsplattform Airbrjb inzwischen wertvoller als globale Hotelketten wie Starwood oder InterContinental, die vor Jahrzehnten gegründet wurden. Dabei ging Airbnb erst 2008 an den Start – aus der Idee dreier Studenten heraus, die aufblasbare Matratzen in ihrer Wohngemeinschaft anboten, um die Miete zahlen zu können. Heute bietet das Unternehmen Unterkünfte für jeden Geldbeutel an mehr als 34.000 Orten in 191 Ländern. In Österreich hat die Firma nach eigenen Angaben rund 10.000 Quartiere im Angebot. Angaben zu den gebuchten Übernachtungen macht Airbnb nicht. Die Wiener Tourismuswirtschaft geht von rund 5000 Anbietern in der Bundeshauptstadt aus, wobei nach Einschätzung von Tourismusdirektor Norbert Kettner bis zu 80 Prozent davon illegal sind.Die rasende Entwicklung dieser Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats sorgt nicht nur in Österreich zunehmend für Unmut in der Tourismusbranche. Zahlreiche Städte und Regionen haben bereits Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen sollen, dass die privaten Quartiergeber auch die jeweiligen gesetzlichen Steuern und Abgaben zahlen.

Die Österreichische Hoteliervereinigung fordert Fairplay ein, denn auch die privaten Vermieter profitierten von der allgemeinen touristischen Infrastruktur an attraktiven Zielen. In Österreich haben das Wirtschaftsministerium und die Wirtschaftskammer Tirol Fachleute prüfen lassen, welche Ansätze es zur Regulierung gibt.

Der Tourismusberater PRODINGER|GFB hat für 2016 (mit der dann erhöhten Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungen) berechnet, dass „dem Staat pro Jahr mehr als neun Mill. Euro an Mehrwertsteuer entgehen“, sagt Thomas Reisenzahn, PRODINGER Partner aus Wien.Für Ortstaxen und Tourismusabgaben werden weitere mehr als fünf Millionen veranschlagt. Basis dafür waren die rund 2200 auf Airbnb angebotenen Unterkünfte in Tirol.

„Tourismusabgaben gehen verloren.“Albert Ebner, WKS-Tourismusobmann

Albert Ebner, Gastwirt aus Hintersee und Tourismus-Spartenobmann in der Salzburger Wirtschaftskammer, schlägt in dieselbe Kerbe: „In den Verträgen steht auch, dass sich der Mieter bei der Gemeinde anmelden muss, aber wer macht das schon?“ Nach dem strengen österreichischen Melderecht ist das nach drei Tagen erforderlich.
Ähnlich verhält es sich mit Ortsoder Kurtaxen sowie Tourismusabgaben. Jeder Vermieter, der diese Beträge abführt, erhöht so einerseits seinen Angebotspreis, gleichzeitig steigt die Gefahr, dass seine kurzfristige Privatvermietung an Urlauber entdeckt wird.

Albert Ebner betont, die Konkurrenz durch Tausende Vermieter von Privatwohnungen „trifft vor allem die Zwei- und Drei-Stern-Betriebe in den Ballungszentren, aber auch in den Feriengebieten ist die Entwicklung immer stärker zu spüren“. Es gehe darum, dass die gewerblichen Betriebe ihre Auflagen erfüllen müssen, während der private Kurzzeitvermieter sich darum nicht kümmern müsse. Derzeit gebe es nur auf Gemeindeebene eine Chance für die Behörden, Verdachtsfallen nachzugehen. In der Stadt Salzburg gibt es, wie berichtet, bereits die ersten Anzeigen.Das Finanzministerium betont, man habe bereits vor längerer Zeit Amtshilfeersuchen nach Irland, den europäischen Sitz von Airbnb, sowie in die USA gestellt. Ob die Daten der Vermieter an die heimischen Behörden herausgegeben werden, ist freilich offen. Die Daten würden der Finanz eine Kontrolle der steuerlichen Gebarung der einzelnen Vermieter erlauben.In Österreich sind die Grenzen hier eng gezogen, doch ohne Anhaltspunkte gibt es für die Behörden wenig Erfolgsaussichten im Verhältnis zum Aufwand.

Christian Gruber, Steuerberater bei PRODINGER und Partner in Zell am See, betont, ein Arbeitnehmer dürfe pro Jahr in Österreich 730 Euro dazuverdienen. Höhere Summen seien einkommensteuerpflichtig. Dabei komme es selbstverständlich auf die individuellen Verhältnisse an, denn es sei ein Unterschied, ob ein Durchschnittspensionist als Kleinunternehmer etwas dazuverdiene oder ein Freiberufler, der ohnehin umsatzsteuerpflichtig ist.

Gruber ist auch der Ansicht, es müsse aus steuerrechtlicher Sicht geprüft werden, ob Airbnb nicht nur Vermittler sei, sondern mehr. Dazu verweist Thomas Reisenzahn darauf, dass Airbnb eine Rechnung aus Irland stellt, bei der nur die Servicegebühren (sechs bis zwölf Prozent für den Gast, plus drei Prozent für den Vermieter) besteuert werden. Die eigentliche Leistung, die Übernachtung, wird nicht besteuert, da dafür ja der Vermietet zuständig ist. Die Bezahlung wickelt Airbnb über Kalifornien ab.

Bei der Buchungsplattform ließ das für den deutschsprachigen  Raum zuständige Management in Berlin ausrichten, dass man zum Thema Steuern und Abgaben in Österreich „keine konkreten Neuigkeiten“ habe. Man führe Gespräche mit den offiziellen Stellen.

Privat vermietete Urlaubsquartiere

In Europa und Nordamerikaversuchen zahlreiche Städte und Regionen, die Online-Buchungsplattformen für private Unterkünfte zu reglementieren. Der Tourismusberater PRODINGER GFB hat für die Wirtschaftskammer Tirol Beispiele aufgelistet.

Ein Hebel ist die Beschränkung der Mietdauer.

Die Stadt New York untersagte die Vermietung von Wohnungen in Häusern mit drei oder mehr Wohneinheiten an zahlende Gäste für weniger als 30 Tage – außer ein Dauerbewohner ist auch dort anwesend. Airbnb, die weltweit größte derartige Plattform, muss zudem die Daten der Vermieter („Gastgeber“) herausgeben, damit die gesetzlichen Hotelsteuern eingehoben werden können.

In München, wo ähnlich wie in Wien rund 5000 Privatquartiere auf Airbnb angeboten werden, darf nur maximal die Hälfte einer Wohnung einem Fremden überlassen werden. In Berlin muss eine Genehmigung zur Vermietung  eingeholt werden, in Amsterdam werden von den Gästen pauschal fünf Prozent Steuern an die Stadt abgeführt. Auch in mehreren US-Staaten gibt es ähnliche Regelungen.

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