Fall der Ruhezeit

In der letzten Kollektivertragsrunde haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass die nächtliche Ruhezeit (derzeit 11 Stunden) für Mitarbeiter in Saisonbetrieben verkürzt (auf 8 Stunden) werden kann. Diese Änderungen muss im Arbeitszeitgesetz durch das Parlament beschlossen werden. Es sieht sehr gut aus, dass diese Regelung sehr bald in Kraft treten wird und die Betriebe in diesem Punkt mit den schauderhaften klingenden Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz nicht in Berührung kommen.

Die Prodinger Steuerberatung, Saalfelden hat Ihnen hier zur Vermeidung teurer Fehler in der Personalverrechnung die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die Ruhezeiten in diesem PDF sind noch nach den bestehenden Regeln.

 

 

 

 

 

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