Steuer-Tsunami an der Rezeption. Zimmerpreis wird zur Wissenschaft

Der Entwurf zum Umsatzsteuer-Wartungserlass 2015 birgt viel Sprengstoff – die Komplexität ist enorm – Vereinfachungen wären dringend nötig
Der Teufel schlummert bekanntlich im Detail. Im nunmehr vorliegenden Entwurf zum Umsatzsteuer-Wartungserlass 2015, den das Finanzministerium Mitte September zur Begutachtung an Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder verschickt hat, schlummert er ziemlich intensiv. Denn „die Komplexität, die hier hineinkommt“, ist so Manfred Leitinger, Geschäftsführer der Steuerberatung Prodinger & Partner, extrem. Er hat den Begutachtungsentwurf genau analysiert und für T.A.I. die kritischen Punkte herausgearbeitet.

Aufteilung Nächtigung – Essen

Für die Aufteilung des pauschalen Entgelts, das Beherbergung und Verköstigung beinhaltet (Frühstück, Halbpension, Vollpension), sieht die Richtlinie fixe Schlüssel in vier Preis-Stufen vor.

Manfred Leitinger: „Jeder einzelne Umsatz wird nach dieser Tabelle bewertet.“

Das wird in der Praxis zu massiven Problemen führen und extreme Anforderungen an die Rezeption stellen. Fehler sind unvermeidbar. Ebenso steht der Hotellerie ein erheblicher Umstellungsaufwand ins Haus: „Die Programmierer der Hotel-IT-Programme schlagen bereits die Hände über den Köpfen zusammen und stehen unter Strom“, beschreibt Leitinger die Lage.
Leitinger fordert deshalb gegenüber dem Begutachtungsentwurf erhebliche Vereinfachungen. Der Vorschlag lautet, für Betriebe Jahres-Durchschnittspreise anhand der Vorjahreswerte festzulegen: „Wenn z.B. der Durchschnittsumsatz 120 Euro pro Nacht erreichte, dann sollte das für dieses Hotel generell angewendet werden. Das wäre abwicklungstechnisch erheblich einfacher und würde viele Fehler vermeiden.“

Ende der Pauschalen mit Skipass

Hoteliers müssen sich genau überlegen, welche Zusatzleistungen sie künftig in die Pauschalen integrieren („All Inclusive-Erlass“). Bei Tischgetränken, Begrüßungscocktails, Golf-Schnuppern, Reitstunden etc., ändert sich nichts (normal mit 20 Prozent MWSt. belegt, gilt auch für sie durch den „AI-Erlass“ der ermäßigte Steuersatz von künftig 13 Prozent).
Bei anderen Zusatzleistungen wird es kritisch, allen voran beim Skipass (weiterhin 10 Prozent MWSt.): sobald er in eine Pauschale integriert ist, wird er auf 13 Prozent gehebelt. Leitinger empfiehlt Hoteliers, Skipässe künftig gesondert auszuweisen.
Bei inkludierten Leistungen, wie Thermenbesuchen oder Theaterkarten, sind keine Adaptierungen nötig. Deren MWSt. wird wie jene der Nächtigungen von 10 auf 13 Prozent angehoben.

Getränke

Hier wird’s noch komplizierter. Die bisherige Regelung sah laut „AI-Erlass“ vor, dass Tischgetränke im Paketpreis enthalten sein durften (und mit 10 Prozent MWSt. belegt wurden), sofern ihr Einkaufspreis nicht mehr als 5 Prozent vom Paketpreis ausgemacht hat. Leitinger: „Bei einem Halbpensionspreis von 130 Euro waren 6,50 Euro für Getränke möglich. Das ging sich so halbwegs aus.“
Künftig kommen zusätzlich die oben angeführten fixen Schlüssel zur Anwendung. D.h. bei Zimmer mit Frühstück bis 140 Euro werden die 5 Prozent Tischgetränke mit in das Verhältnis 80:20 eingerechnet, sodass sich die Prozentsätze zulasten der Nächtigung auf 85:15 verschieben. Leitinger: „Wenn der Einkaufspreis die 5 Prozent übersteigt, muss man die Getränke herausrechnen und mit 20 Prozent verrechnen.“
Fazit: Der Begutachtungsentwurf sorgt in seiner vorliegenden Form für eine laut Leitinger „unheimliche Komplexität“ und birgt ein enormes Potential an Fehlerquellen. Leitinger hofft auf die Hilfe der Medien, diese Problematik ausreichend bewusst zu machen. Normalerweise zeigen Stellungnahmen von SteuerberaterInnen und WirtschaftstreuhänderInnen bei derartigen Entwürfen nicht viel Wirkung. Noch besteht Hoffnung, dass es diesmal anders sein wird.
Der Entwurf zum Umsatzsteuer-Wartungserlass 2015 des BMF (Bundesministerium für Finanzen) ist 129 Seiten umfangreich. Für die Hotellerie relevant sind die Seiten 57 bis 60. Die Begutachtungsfrist läuft bis 30. September 2015.
Artikel auf www.tai.at

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