Steuerreform: Neue Bewertungsregeln für Mitarbeiterrabatte

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurden nicht nur die „großen Brocken“, von der Mehrwertsteuererhöhung über diverse Investitionshemmnisse bis zur Registrierkassenpflicht, neu geregelt und teils empfindlich verschärft, auch nicht so im Rampenlicht stehende Bereiche wurden adaptiert. Für die Hotellerie ist es auch von Bedeutung, dass die abgabenrechtliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten überarbeitet wurde.

Mitarbeiterrabatte stellten auch vor der Steuerreform einen geldwerten Vorteil dar, wenn „der gewährte Rabatt nicht auch anderen Kunden (Endverbrauchern) angeboten wurde UND wenn der Arbeitnehmer die Leistung von anderen Anbietern am Markt nicht zu gleichen oder niedrigeren Bedingungen erwerben konnte“. Nur bei Erfüllung beider Bedingungen wurde der gewährte Rabatt als „geldwerter Vorteil“ angesehen.

Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen handelsüblichen Preis und den an die Endverbraucher üblicherweise gewährten Rabatt (Mittelpreis des Verbrauchsortes).

Neu ist jetzt, dass Mitarbeiterrabatte von dem „um übliche Preisnachlässe verminderten Endpreis zu bemessen sind, zu dem der Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet“. Neu ist aber auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen Mitarbeiterrabatte steuerfrei gestellt werden können.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind:

  • der Mitarbeiterrabatt wird allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern eingeräumt,
  • die kostenlos oder verbilligt bezogenen Waren oder Dienstleistungen dürfen vom Arbeitnehmer nicht verkauft oder zur Einkünfteerzielung verwendet werden und dürfen nur in solchen Mengen gewährt werden, die einen Verkauf oder die Erzielung von Einkünften tatsächlich ausschließen,
  • der Mitarbeiterrabatt ist steuerfrei, wenn er im Einzelfall die Freigrenze von 20 Prozent nicht übersteigt,
  • übersteigt der Rabatt die 20-Prozent-Grenze, ist er als geldwerter Vorteil grundsätzlich zu versteuern, bleibt aber steuerfrei, soweit ein pro Mitarbeiter und Jahr gewährter Freibetrag von tausend Euro nicht überschritten wird. Wird der Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil abgabenpflichtig.

Was die Hotellerie betrifft, so ist die verbilligte Abgabe von Hotelzimmern oder anderen Hotelleistungen an Mitarbeiter von der Steuerreform direkt betroffen. Wahrscheinlich fallen auch durch Partnerhotels verbilligt abgegebene Zimmer darunter, erklärt Stefan Rohrmoser, GF von der Prodinger Steuerberatung, wenn vertraglich geregelt ist, dass dem betreffenden Mitarbeiter der geldwerte Vorteil zufällt und der Arbeitnehmer nur aufgrund seines Angestelltenverhältnisses zum Hotel A günstigere Preise für das Hotel B erhält. Nicht darunter fallen sollten Plattformen, zu denen man nur Zugang erhält, wenn man in der Tourismusbranche tätig ist, da diese Kontingente ja den Mitarbeitern einer ganzen Branche angeboten werden.

Grundsätzlich lässt sich also sagen, dass steuerpflichtige Einnahmen dann vorliegen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die handelsüblichen – allen Endverbrauchern zugänglichen – Rabatte hinausgehen. Zur Beurteilung sind nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien jene Vergleichspreise heranzuziehen, die im „B2C“-(Business to Consumer)-Bereich („Rack Rate“) gewährt werden. Laut Finanzverwaltung liegen geldwerte Vorteile aus dem Dienstverhältnis auch dann vor, wenn dem Arbeitnehmer Waren zu „Ausverkaufskonditionen“ außerhalb der Ausverkaufszeiten überlassen werden.

Die Prodinger Steuerberatung ist ein Mitglied im Netzwerk der PRODINGER|GFB.

Das PRODINGER|GFB Netzwerk, mit Hauptsitz in Zell am See, ist eine der führenden Wirtschaftsberatungen in Österreich. Sie unterstützt ihre Kunden in den Haupt-Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Marketing und Tourismus. Investment- und Finanzierungskonzepte, sowie Green Business Solutions erweitern das Leistungsspektrum. Das Netzwerk hat Standorte in Altenmarkt, Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech, Linz, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann im Pongau, Velden, Wien und Zell am See. Die Netzwerkgruppe betreut aktuell mehr als 500 Hotelbetriebe, 30 Destinationen und 40 Bergbahnen. Derzeit sind 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 14 Standorten tätig.

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