Umbruch im bargeldlosen Zahlungsverkehr für den Tourismus

Mit 9. Dezember 2015 treten Höchstgrenzen beim Interchange- bzw. Interbankentgelt für Kreditkarten (MasterCard und VISA) und Debitkarten (EC-Karte, Maestro) in Kraft.

Interbankentgelte werden europaweit auf 0,3 Prozent vom Kreditkarten-Umsatz und 0,2 Prozent bei Debitkartentransaktionen für inländische Gäste festgeschrieben. In der Vergangenheit lagen diese sogenannten Domestic Interchange Gebühren bei über 1 Prozent.

Diese Interbankentgelte / Interchangegebühren sind ein integrierter Bestandteil von den zu bezahlenden Disagiosätzen der Hotellerie. Die verordneten Höchstgrenzen sind also ein Teil dieses Disagiosatzes. Sie müssen in den Kalkulationen der Kreditkartenanbieter ihren Niederschlag finden. Disagiosätze, die sich die kartenausgebende und die kartenabrechnende Bank teilen, werden zwar günstiger aber dadurch auch unübersichtlicher.

Die EU macht zwischen Kundenkarten (Verbraucherkarten) und Firmenkarten (Commercial Cards bzw. Businesskarten) einen Unterschied. Die verordneten Höchstgrenzen (0,2 und 0,3 Prozent) gelten nicht für Firmenkarten, die für Geschäfts- oder Dienstausgaben genutzt werden und mit einem Firmenkonto hinterlegt sind.

Neues Staffelangebot für Abrechnungen

Ab 9. Dezember 2015 werden von allen Kreditkartenabrechnern neben den Flat-Disagiosätzen auch Mixvarianten, bestehend aus mehreren Sätzen, angeboten. Diese Mixvarianten stellen einen Durchschnittswert aller Kartenprodukte dar, der auf Basis der Kartenprodukte variieren kann.

Hotels mit einem höheren Anteil an Geschäftsreisenden, Tagungen und Kongressbesuchern haben eine höhere Kostenzusammenstellung als Ferienhotels. Eine weitere Komponente kommt noch mit dem jeweiligen Nationalitätenmix des Hotels ins Spiel. Hotels mit einem hohen Anteil an Euro-Gästen verursachen den Kreditkartenanbietern geringere Kosten und bringen niedrigere Margen. Diese Sätze sind daher günstiger, sagt Thomas Reisenzahn von der Prodinger|GFB Tourismusberatung.

Es steht dem Hotelier als Zahlungsempfänger künftig ebenfalls frei, für Zahlungen mit gewissen Kartenarten ein zusätzliches Entgelt zu fordern („Surcharging“). Eine interessante Entwicklung zeichnet sich bei der Frage der Kartenakzeptanz ab. Der Hotelier ist nicht mehr verpflichtet, jedes Kartenprodukt (Firmenkarten etc.) zu akzeptieren, fasst Thomas Reisenzahn zusammen.

Bei den Debitkarten (EC-Karten) läuft das beliebte Lastschriftverfahren (Bezahlung mit Unterschrift ohne Pin) mit Februar 2016 aus. Die Anbieter haben für österreichische und deutsche Karten bereits eine Folgeabwicklung unter dem Namen SEPA-Lastschriftverfahren angekündigt.

Jedes Hotel sollte eine Zahlungsanalyse und Kartenbewertung durchführen, da erhebliche Einsparungen möglich sind. Die Prodinger|GFB Tourismusberatung hat bereits Hotels und Seilbahnen mit einem Gesamtvolumen von über 100 Millionen Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr betreut.

Die Prodinger|GFB Tourismusberatung ist im Netzwerk der PRODINGER|GFB.

Das PRODINGER|GFB Netzwerk, mit Hauptsitz in Zell am See, ist eine der führenden Wirtschaftsberatungen in Österreich. Sie unterstützt ihre Kunden in den Haupt-Geschäftsfeldern Steuerberatung, Unternehmensberatung, Marketing und Tourismus. Investment- und Finanzierungskonzepte, sowie Green Business Solutions erweitern das Leistungsspektrum. Das Netzwerk hat Standorte in Bad Hofgastein, Bozen, Innsbruck, Lech, Linz, Mittersill, München, Saalfelden, Salzburg, St. Johann im Pongau, Velden, Wien und Zell am See. Die Netzwerkgruppe betreut aktuell mehr als 500 Hotelbetriebe, 30 Destinationen und 40 Bergbahnen. Derzeit sind 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 13 Standorten tätig.

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