Ein schönes Weihnachtsgeschenk für deutsche Hotels

Das deutsche Kartellamt untersagt die „Bestpreisklausel“ der Reiseplattform Booking.com. Damit genießen Gäste der deutschen Hotellerie neben dem Mehrwertsteuervorteil nun auch eine echte Preistransparenz. Die österreichischen Behörden befinden sich hingegen weiterhin in einem seit Jahren anhaltenden Winterschlaf, bedauert Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger|GFB Tourismusberatung.

Das Kartellamt verbietet dem Marktführer Booking.com, sich in seinen Verträgen mit deutschen Hotels die jeweils günstigsten Preise garantieren zu lassen.

Diese Bestpreisklausel verstößt nach Auffassung des Kartellamts gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In Österreich gibt es keine solchen Weihnachtsgeschenke von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Die Reiseplattformen sichern sich durch fragwürdige Vertragsbedingungen nach wie vor einen großen Wettbewerbsvorteil. Die heimischen Hoteliers verpflichten sich, den Plattformen den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornokonditionen im Internet anzubieten. Diese Vertragsklauseln gehen auf Kosten der Verbraucher, unterstreicht Thomas Reisenzahn.

Aufgrund des bisherigen Versagens der Behörden müssen sich Hoteliers den „Königsweg“ zur Direktbuchung noch selber suchen. Die Prodinger|GFB Tourismusberatung gibt einen Ausblick für 2016.

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