Deutschland verbietet Booking die „Best-Preis-Klausel“

Booking verliert seine Knebelverträge – Österreichische Behörden warten weiterhin

Das Kartellamt verbietet dem Marktführer Booking, sich in seinen Verträgen mit deutschen Hotels die jeweils günstigsten Preise garantieren zu lassen. Diese Best-Preis-Klausel verstößt nach Auffassung des Kartellamts gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Reiseplattformen sichern sich durch fragwürdige Vertragsbedingungen nach wie vor einen großen Wettbewerbsvorteil. Die heimischen Hoteliers verpflichten sich, den Plattformen den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornokonditionen im Internet anzubieten. Auf der eigenen Website dürfen sie den Preis nicht unterbieten.

ÖHV und Fachverband überlegen Klage gegen Booking

Bereits 2012 legt die ÖHV eine Beschwerde bei der  Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen die Best-Preis-Klausel ein. Nun wird eine Kartellklage seitens des Fachverbands der Hotellerie in der Wirtschaftskammer und der ÖHV gegen Booking überlegt. Eine Entscheidung darüber wird im ersten Quartal erwartet. Allerdings braucht es bis zu zwei Jahre bis es beim Kartellgericht durchgefechtet ist.

Aufgrund des bisherigen Versagens der Behörden müssen sich Hoteliers den „Königsweg“ zur Direktbuchung noch selber suchen. Die Prodinger|GFB Tourismusberatung gibt einen Ausblick für 2016.

 

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