Als Folge der Steuerreform: GmbH verliert an Attraktivität

Die aktuelle Steuerreform bringt eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen von 25 auf 27,5 Prozent sowie die Tarifanpassungen bei der Einkommenssteuer. Von Experten wird hinterfragt, ob die GmbH noch die steueroptimale Rechtsform für ein Unternehmen ist. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH (nach Ausschüttung) steigt von 43,75 auf 45,625 Prozent und unterliegt auch den Ausschüttungen der Sozialversicherungspflicht.

Die ab 2016 niedrigere Einkommenssteuerbelastung kann dazu führen, dass künftig die Rechtsform des Einzelunternehmers oder der Personengesellschaft im Vergleich zur GmbH vorteilhafter ist. Ein Rechtsformenwechsel von der GmbH in ein Einzelunternehmen oder in eine Personengesellschaft kann im Rahmen einer Umwandlung steuerneutral, also ohne Besteuerung der stillen Reserven oder des Firmenwerts, erfolgen. Durch geschickte Gestaltung lassen sich mitunter auch bei der Umwandlung die Vorteile einer verbesserten Eigenkapitaldarstellung nutzen.

Umwandlung einer GmbH

Bei einer Umwandlung ist allerdings zu beachten, dass nicht ausgeschüttete Gewinne als fiktive Ausschüttung dann einer KESt in Höhe von 27,5 Prozent unterliegen. Wurde die Beteiligung an der GmbH vor einigen Jahren gekauft, gehen die steuerlichen Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung unwiderruflich verloren. Besitzt die Gesellschaft Immobilien, fällt bei der Umwandlung Grunderwerbssteuer an, die bei wertvolleren Liegenschaften die Vorteile einer Umwandlung schnell zunichtemachen könnten. Allerdings könnten sich neue Möglichkeiten bei der Haftungsregelung ergeben. Pensionszusagen sowie Abfertigungsrückstellungen für Gesellschafter müssen zum Umwandlungszeitpunkt besonders beachtet werden.

Ist ein Verkauf oder eine Betriebsaufgabe in nächster Zeit geplant, kann die Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft einen massiven Vorteil bringen, da die Erträge aus der Verwertung von Liegenschaften der Immobilienertragssteuer (Immo-ESt) unterliegen. Die Immo-Est ist zwar durch die Steuerreform von 25 auf 30 Prozent gestiegen, aber immer noch günstiger als der Verkauf aus der GmbH mit anschließender Ausschüttung.

Eine generelle Aussage ist allerdings nicht möglich. Es ist ratsam, jeden Einzelfall zu prüfen, speziell wenn Immobilien ins Spiel kommen

 

Vergleich zwischen Gmbh und EU Tourismusberatung

 

Neben den Änderungen bei der Kapitalertragssteuer und den Tarifanpassungen bei der Einkommenssteuer hat sich auch die Umsatzsteuer bei Logis geändert. Diese Thema haben wir bereits einmal behandelt und ist im Hinblick auf die Umstellung mit 01. Mai 2016 sehr wichtig. Was Sie genau beachten müssen, erfahren Sie hier.
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