Stichwort: Airbnb-Zimmer – Kronen Zeitung

Stichwort: Airbnb-Zimmer

Die private Wohnungsvermietung über Portale wie z. B. Airbnb boomt. Aber darf ich überhaupt meine Wohnung weitervermieten?

Ein OGH-Urteil besagt, dass bei Eigentumswohnungen alle anderen Hauseigentümer zustimmen müssen, wenn man seine vier Wände über z. B.
Airbnb vermieten will.

Aber die Leute halten sich nicht daran…

Es geht darum, dass alle Beteiligten mit den gleichen Speerspitzen kämpfen. Wie andere Betriebe müssen ebenso Private alle Abgaben wie z. B. Ortstaxe zahlen – was viele auch machen. Die diversen Auflagen gehören jedenfalls eingehalten.

Zum Beispiel?

Es geht dabei konkret um Brandschutzbestimmungen, die ein privater Zimmervermieter auch zu erfüllen hat. Ab einer gewissen Bettenanzahl ist obendrein auch eine Betriebsanlagengenehmigung vorgeschrieben.

Zuletzt wurden die gesetzlichen Regelungen ohnehin angepasst…

Ja, die Bestimmungen wurden z. B. in Wien verschärft. In anderen Städten wie z. B. Berlin sind die Regelungen jedoch schon viel strenger.

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