Energieabgabe: Vergesslichkeit kommt der Finanz teuer – Der Standard

Der Generalanwaltin Luxemburg, dem dieEuGH-Richter in der Regel folgen, sieht schwere Fehler bei der Vergütung der Energieabgaben. Nun kommen Rückforderungen über hunderte Millionen auf die Finanzbehörden zu.

So geht es nicht. Die Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof [EuGH), Nils Wahl, zur Rechtmäßigkeit der Energieabgabenvergütung in Österreich ist zwar 21 Seiten lang, lässt sich aber auf den einen Satz komprimieren. Die Beschränkung der Rückvergütung auf Produktionsbetriebe, wie sie der österreichische Gesetzgeber 2010 vorgenommen hat, wäre genehmigungspflichtig gewesen. Darauf wurde aber vergessen.Das kann teuer werden. Mit der Ausklammerung der Dienstleistungsunternehmen wollte sich die Regierung rund 100 Millionen Euro pro Jahr ersparen. Ein Betrieb in Windischgarsten, Dilly´s Wellnesshotel, kämpfte dagegen an, der Fall landete schließlich vor dem EuGH. Nun werden Nachzahlungen seitens der Finanz fällig. Denn in acht von zehn Fällen schließen sich die obersten EU- Richter der Rechtsmeinung des Generalanwalts an.

Fünf Jahre rückwirkend

Das hieße, dass noch immer das alte Gesetz wirksam wäre, das eine Gleichbehandlung von Industrie und Dienstleistern vorsah, und dass eine Rücküberweisung der zu viel bezahlten Energieabgaben an Hotellerie, Bergbahnen und andere Dienstleistungsunternehmen erfolgen müsse, wie Kurt Caspari von der Steuerberatung Prodinger dem Standard sagte.Allein für Hotellerie und Gastronomie sei ein Betrag von 20 Millionen Euro pro Jahr anzusetzen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2011 wären somit 100 Millionen für die von Prodinger vertretene Branche fällig, insgesamt sind es rund 500 Millionen Euro.

Hoffnung auf Geld kann sich machen, wer einen Antrag bereits gestellt hat oder diesen noch stellt. Caspari: „Man kann fünf Jahre rückwirkend Anträge einbringen. 2011 ist noch nicht verloren“.

Mit dem Spruch des EuGH ist in den nächsten Wochen zu rechnen, jedenfalls noch vor dem Sommer. Das Urteil wird dann dem Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz zugestellt, das in der Causa Dilli´s Wellnesshotel zuständig ist und wohl in dessen Sinne entscheiden wird.Die Sache kam ins Laufen, als die Bundesregierung im Oktober 2010 den Beschluss fasste, Hotels – im Gegensatz zu Industrie-Energieabgaben nicht mehr zurückzuerstatten. Die Verordnung wurde erst im Februar 2011 im Nationalrat beschlossen, trat aber rückwirkend mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Daraufhin strengten ausgewählte Musterbetriebe, unterstützt von der Österreichischen Hoteliervereinigung und von Prodinger und Partner, einen Prozess wegen Ungleichbehandlung an. Nach einigem Hin und Her hat der Bundesfinanzsenat den Fall schließlich im November des Vorjahres an den EuGH weitergereicht.Energieintensive Wellnesshotels beklagten durch die zu zahlende Energieabgabe einen Mehraufwand von 23.000 Euro im Jahr, Thermenhotels 70.000 und Bergbahnen mehr als 100.000 Euro.

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