EuGH lässt Hoteliers auf Energierückvergütung hoffen – Trend

Die heimische Hotelleriebranche wettert sei Jahren gegen die Abschaffung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe, zu denen auch Hotels zählen. Nach mehreren Rechtsstreitigkeiten landete die Causa sogar beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Generalanwalt des EuGH lässt in der Branche nun Hoffnung aufkeimen.

 
Dieser sei zu dem Schluss gekommen, dass die Handhabung der Energieabgabenvergütung nicht im Einklang mit der gemeinschaftlichen Beihilfenregelung stehe. Die Einschränkung auf güterproduzierende Betriebe widerspreche dem Unionsrecht, so die Anwälte von Prodinger Steuerberatung, die Dilly´s Wellnesshotel bei den rechtlichen Schritten unterstützt haben, laut Aussendung. Eine Vergütung allein für Produktionsbetriebe seitens des heimischen Gesetzgebers wäre genehmigungspflichtig gewesen, schreiben die Anwälte.
Die Bundesregierung hatte 2011 die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe abgeschafft, für Produktionsbetriebe wurde sie beibehalten. Sie erhoffte sich durch die Einschränkung jährliche Mehreinnahmen von rund 100 Mio. Euro.

 
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies die Beschwerde mehrerer Tourismusbetriebe im Jahr 2012 zurück und hielt die Energieabgabevergütung nur für Produktionsbetriebe für rechtens. „Das war eines der absurdesten Urteile, von dem wir je gehört haben“, meinte dazu Kurt Caspari von der Prodinger Steuerberatung.

 
Auch seitens der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) wird die gestrige Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts begrüßt. „Das wäre ein super Erfolg für die Hotellerie“, sagte ÖHV-Sprecher Oliver Schenk zur APA. Die Hoffnung der Branche ist jedenfalls groß, denn die obersten EU-Richter schließen sich meist der Meinung des Generalanwalts an.
Laut Prodinger Steuerberatung verloren die heimischen Hotels seit 2011 rund 20 Mio. Euro pro Jahr durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit. Energieintensive Wellnesshotels hätten einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich. Bei Thermenhotels liege dieser bei 70.000 Euro. Mit dem Spruch des EuGH ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

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