Erhalten Dienstleister Abgaben wieder zurück? – OÖ Nachrichten

Streichung der Energieabgabenvergütung könnte fallen – Europäischer Gerichtshof entscheidet

Österreichs Hoteliers dürfen hoffen, bald wieder Anspruch auf Vergütung der Energieabgabe zu haben. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist zu dem Schluss gekommen, dass die Handhabung der österreichischen Energieabgabenvergütung nicht im Einklang
mit der gemeinschaftlichen Beihilfenregelung stehe. Für die kommenden Wochen wird ein Urteilsspruch des EuGH erwartet. 2011 hatte die Bundesregierung die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen. Beibehalten wurde sie nur für güterproduzierende Betriebe. Erhofft hatte sich die Regierung dadurch jährliche Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro.

Vor den EuGH gezogen ist stellvertretend für die österreichischen Hoteliers das Windischgarstener Wellnesshotel Dilly. Die Einschränkung auf güterproduzierende Betriebe widerspreche dem Unionsrecht, argumentieren die Anwälte von Prodinger Steuerberatung aus Zell am See, die Dilly unterstützen.2012 hatte der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde mehrerer Tourismusbetriebe abgewiesen.Von der Hoteliervereinigung (ÖHV) wurde die Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts mit Freude aufgenommen. „Das wäre ein super Erfolg für die Hotellerie“, sagte ÖHV-Sprecher Oliver Schenk.Laut Prodinger verlieren die heimischen Hotels durch den Wegfall der Vergütung jährlich 20 Millionen Euro. Energieintensive  Wellnesshotels hätten einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro pro Jahr.

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