Energieabgaben: Hotels hoffen auf Rückzahlung – Die Presse

EU-Generalanwalt hält Gesetz für unionswidrig.

Die Energieabgabenvergütung bringt Betrieben mit hohem Energieverbrauch eine gewisse Entlastung. Überschreiten ihre Abgaben auf Strom, Gas und andere Energieträger eine bestimmte Grenze, erhalten sie eine Rückvergütung. Nach derzeitiger Rechtslage gilt das jedoch nur für Produktions- und nicht auch für Dienstleistungsbetriebe. Gegen diese Ungleichbehandlung wettert vor allem die Hotellerie – und könnte nun damit recht bekommen.

Ein Fall, der ein Wellnesshotel in Windischgarsten betrifft, ist vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet (EuGH, Rechtssache C-493/14). Der Generalanwalt erklärte nun in seinem Schlussantrag, das österreichische Gesetz verstoße gegen Unionsrecht. Und zwar wegen eines Formalfehlers: Jene Gesetzesänderung, mit der die Rückvergütung ab Anfang 2011 auf Produktionsbetriebe beschränkt wurde, hätte als „staatliche Beihilfe“ eine Genehmigung der EU-Kommission gebraucht, wurde ihr aber nicht vorgelegt.

500 Millionen Euro retour?

Folgt der EuGH dieser Rechtsansicht, darf die Regelung erst angewendet werden, wenn die EU-Genehmigung vorliegt, erklärt Kurt Caspari von der Prodinger Steuerberatung, die das Hotel in dem Verfahren unterstützt hat. Laut deren Berechnungen fielen die heimischen Hotels seit 2011 um rund 20 Millionen Euro pro Jahr um. „Energieintensive Wellnesshotels hatten einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich. Thermenhotels kostete es 70.000 Euro und mehr pro Jahr.“ Betroffen seien aber nicht nur Hotels: „Seilbahnen verloren mehr als 100.000 Euro.“ Insgesamt müssten heimische Dienstleister nach Schätzungen der Steuerberatung bis zu 500 Millionen Euro zurückbekommen, (cka)

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