Entschärfung bei temporären Aushilfen

Wesentliche Erleichterung bei der Abrechnung und Lohnnebenkosten von Aushilfen. Die angekündigte pauschale Abgabe auf Entgeltansprüche für temporäre Aushilfen wird eine wesentliche Erleichterung für Tourismusbetriebe bringen.

Die Regierung setzt damit eine jahrelange Forderung der Tourismusbranche und der Prodinger Steuerberatung um. „Aus unserem Prodinger Strategiepapier Hotellerie, quo vadis? können wir diesen Punkt jetzt gottlob streichen“.

In der Praxis hat die Beschäftigung von Aushilfen im Hotel- und Gastgewerbe große Probleme mit sich gebracht, da qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die anderswo in einem anderen Arbeitsverhältnis stehen, nicht die Belastungen aus einer doppelten Sozialversicherung und Nachzahlungen bei der Arbeitnehmerveranlagung in Kauf nehmen wollen.

Die Endbesteuerung erlaubt es hingegen Vollversicherten, über ihren Beruf hinaus an 18 Tagen pro Jahr als Aushilfskraft in einem Hotel oder Gastgewerbebetrieb tätig zu sein.

Die Sozialversicherung wird sofort abgeführt, daher kann es keine Nachzahlungen geben. Und es fallen auch keine Lohnnebenkosten (UV, KommSt, DB, DZ) an. Der Bruttolohn bleibt dabei grundsätzlich lohnsteuerfrei, und ein höheres Aushilfenentgelt (Nettoentgelt) ist somit gewährleistet.

 

Wir informieren Sie gerne über die geplanten Änderungen und geben Ihnen eine professionelle Auskunft nachdem das Papier den Nationalrat verlassen hat.

Kontaktieren Sie uns unter tourismusberatung@prodinger.at oder unter +43 6542 73661 1644.

FOLGENDE ARTIKEL KÖNNTEN SIE AUCH
INTERESSIEREN:

Diese Webseite verwendet Cookies.
Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.