Bargeldloses Bezahlen – Austrian Business Woman

Eine ab 9. Juni 2016 gültige EU- Verordnung für kartengebundene Zahlungsvorgänge sieht vor, dass Hoteliers ab diesem Zeitpunkt nicht mehr alle Kartenprodukte automatisch akzeptieren müssen. Der Betrieb kann sich jene Kredit- bzw. Debitkarten („EC Karten“) aussuchen, welche die geringsten Kosten verursachen. Die Höhe der Disagiosätze ist abhängig vom Herkunftsland, von der Art der Karte (Privat- oder Firmenkarte) und vom Kartenbrand (z.B. VISA, MasterCard etc.). Auf den Abrechnungen, die der Hotelier vom Kreditkartenunternehmen erhält, müssen die Kosten aufgeschlüsselt werden.

„Serviceentgelt, Interbankentgelte und Autorisierungsgebühren sind genau anzuführen, was für bessere Transparenz sorgt“, weist Thomas Reisenzahn von der Prodinger Beratungsgruppe auf einen weiteren positiven Effekt der Verordnung hin. Diese sieht weiters vor, dass es zu keinen Wettbewerbsnachteilen in einzelnen EU-Staaten mehr kommen darf In einigen Ländern war es Usus, bei einer bargeldlosen Zahlung ein zusätzliches Kreditkartenentgelt zu berechnen. „Diese Verzerrung wird verschwinden, solche Gebühren werden verboten.“ Fazit: Jedes Hotel sollte eine Zahlungsanalyse und Kartenbewertung durchführen, da erhebliche Einsparungen möglich sind.«

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