Energierückvergütung – ÖHV: Bund soll Hotellerie 100 Mio. nachzahlen – APA Journal Touristik

Das EuGH-Urteil zur Energievergütung sorgt für Feierstimmung in der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) und freut auch die Hotelsparte der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die ÖHV fordert eine rasche Auszahlung der etwa 100 Mio. Euro an die Unternehmen – die WKÖ rät zum Abwarten. „Rückzahlungen werden nicht zwingend notwendig, da es sich um einen Formalfehler handelt“, meinte Matthias Koch vom Hotellerie-Fachverband der WKÖ. Er rät den Betrieben daher bis zur Veröffentlichung der Handlungsempfehlung der Wirtschaftskammer im Spätsommer zu warten. Den Unternehmen bleibe auf jeden Fall genug Zeit um ihre Forderungen durchzusetzen, so Koch.

Die ÖHV frohlockt über das Urteil des EuGH und hofft auf eine rasche Nachzahlung. „Mehr als 700 Betriebe haben bereits den Rückzahlungsantrag eingebracht“, so Martin Stanits, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei der ÖHV. Bei der ÖHV habe man zudem immer mit der Ungültigkeit des Gesetzes zur Energieabgabenvergütung gerechnet, meint Stanits. Nun werde man sehen, wie der Bund das EuGH-Urteil umsetzt, heißt es vonseiten der ÖHV. Auch die Steuerberatungskanzlei Prodinger, die von der ÖHV mit dem Fall betraut wurde, zeigt sich erfreut über das Urteil. „Die Schlechterstellung von Dienstleistungsbetrieben gegen die Industrie hätte nicht in Kraft treten dürfen“, meint Stefan Rohrmoser von der Kanzlei Prodinger. Die Reaktion des Bundes abwarten will auch Thomas Reisenzahn, ehemaliger Generalsekretär der ÖHV und jetzt bei Prodinger tätig.

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