Das wird teuer: Energieabgabenvergütung ist unionswidrig – Gastroforum Online

Die ÖHV fordert nun eine rasche Rückzahlung. Österreichs Regierung hatte im Jahr 2011 durch eine umstrittene Gesetzesnovelle die Energieabgabenrückvergütung auf güterproduzierende Betriebe beschränkt. Dienstleistungsbetriebe wurden unverständlicherweise ausgegrenzt. Erhofft hatte sich die Regierung dadurch jährliche Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro. „Unternehmen wie Hotels und Bergbahnen schauen seit diesem Zeitpunkt durch die Finger. Jetzt wissen wir es: Die Energieabgabenvergütung steht nicht im Einklang mit der gemeinschaftlichen Beihilfenregelung“, zeigt sich Markus Kroner, Anwalt aus Salzburg im Sinne der von der Prodinger Steuerberatung unterstützten Hotelbetriebe erleichtert. „Die heutige EuGH-Entscheidung bestätigt unsere Meinung, dass die Schlechterstellung von Dienstleistungsbetrieben nicht hätte in Kraft treten dürfen“, bringt es Stefan Rohrmoser von der Prodinger Gruppe auf den Punkt.

20 Millionen jährlich verloren

Laut Prodinger Steuerberatung verloren die heimischen Hotels seit 2011 jedes Jahr rund 20 Millionen Euro durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit. Die 100 Millionen Euro müssen jetzt aus der Staatskasse den Hoteliers zurückgezahlt werden. Bis zur „Reparatur“ des Gesetzes (in unionsrechtskonformer Auslegung) ist dieses wiederrum ab 2011 auf Dienstleistungsunternehmen auszudehnen, bestätigt Marco Laudacher, Richter und Senatsvorsitzender des Bundesfinanzgerichtes (BFG) Linz. Das BFG hatte beim EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen mit den dazu gehörenden maßgeblichen Fragen eingebracht. 70.000 Euro Mehraufwand für Wellnesshotels Durch den Verlust der Vergütungsfähigkeit hatten energieintensive Wellnesshotels einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich. Bei Thermenhotels liegt dieser Mehraufwand bei 70.000 Euro und mehr. „Die Streichung der Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe könnte den Staat also noch teuer zu stehen kommen“, fasst Stefan Rohrmoser, zusammen. ÖHV fordert rasche Rückzahlung Dass die Genehmigung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung fehlte, war nicht nur ein vermeintlich vernachlässigbarer Formalfehler: Das Gesetz hat – nach EU-Standards – nie gegolten: „Wir gehen davon aus, dass in Österreich die Rechtsstandards der Europäischen Union voll und ganz zum Tragen kommen. Es ist nicht akzeptabel, dass Unternehmen hier gezielt und gegen den Gedanken des europäischen Rechts benachteiligt werden“, fordert Gratzer Rechtssicherheit: „Das geht es um Investitionen und um den Standort. Ich gehe davon aus, dass Bundesregierung und Nationalrat jetzt nicht versuchen, das Gesetz im Nachhinein noch einmal zu Ungunsten der Unternehmer rückwirkend zu ändern.“ Die den Betrieben zu Unrecht vorenthaltene Vergütung müsse zurückgezahlt werden: In Summe hat der Bund den Hotels 100 Mio. Euro vorenthalten. „Zu Unrecht einbehaltene Beträge müssen ausbezahlt werden, und zwar verzinst. Alles andere würde das Vertrauen in Rechtsstaat und Regierung weiter erschüttern“, so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Er sieht der ausstehenden Entscheidung des Bundesfinanzgerichts Linz optimistisch entgegen. Dieses hat die Vorabentscheidung des EuGH beantragt und im Sinne der benachteiligten Unternehmen nach dem Sinn des Gesetzes argumentiert. „Man hätte unserer Argumentation gleich folgen sollen, sie war sachlich, schlüssig und fair. Das hätte den Steuerzahlern jede Menge Unkosten erspart“, hofft Gratzer jetzt auf eine rasche Lösung. Autor:

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