Gericht: Hotels zahlten über Jahre zu viel für Energie – Salzburger Nachrichten

Nach dem Europäischen Gerichtshof hat nun erwartungsgemäß auch das Bundesfinanzgericht (Außenstelle Linz) festgestellt, dass die Streichung der Energieabgabenrückvergütung für Dienstleistungsbetriebe im Jahr 2011 unzulässig war. Dieses Urteil machte am Freitag die Tourismusberatung Prodinger bekannt, die den Kläger Horst Dilly vom gleichnamigen Wellnesshotel in Windischgarsten vertritt.Durch die Änderung wurden, wie mehrfach berichtet, vor allem Wellnesshotels gegenüber der produzierenden Industrie stark benachteiligt. Nach Schätzungen haben allein Hotels rund 100 Mill. Euro zu viel für Energie bezahlt, eine ähnliche Summe könnte auf weitere Betriebe wie Seilbahnen entfallen.

Die Hoteliervereinigung fordert nun von der Regierung „eine rasche und unbürokratische Lösung“. ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer: „Der Ball liegt bei den Finanzbehörden. Es geht um Rechtssicherheit für Unternehmer und somit um den Wirtschaftsstandort Österreich.“ Auch Stefan Rohrmoser von Prodinger & Partner betonte, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Finanzminister Hans Jörg Schelling müssten sich darum kümmern, dass Betrieben die Ansprüche von 2011 bis 2015 zuerkannt würden, gs

Artikel auf Salzburger Nachrichten

FOLGENDE ARTIKEL KÖNNTEN SIE AUCH
INTERESSIEREN:

Diese Webseite verwendet Cookies.
Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, speichern wir Informationen über Ihren Besuch in sogenannten Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.