Degressive Abschreibung

Die degressive AfA kann in den Anfangsjahren nach einer Investition steuerliche  Vorteile bringen, jedoch nur dann, wenn nicht durch Anlaufverluste diese steuerlichen Vorteile ins Leere gehen.

Bei einer linearen Abschreibung wird der Wertverlust des Vermögensgegenstandes gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Der Abschreibungsbetrag pro Jahr errechnet sich einfach durch Division der Anschaffungskosten oder Herstellkosten durch die Anzahl der erwarteten, bzw. gesetzlich vorgegebenen Nutzungsjahre.

Im Gegensatz dazu werden bei der degressiven Abschreibung die Anschaffungs- und Herstellkosten eines Vermögensgegenstandes zunächst mit hohen und dann jährlich fallenden Abschreibungsraten über die Nutzungsdauer verteilt. Im Unterschied zur linearen Abschreibung sinkt der Buchwert in der Bilanz anfänglich stärker, um so den stärkeren Werteverlust am Anfang des Nutzungszeitraums darzustellen. Dadurch sinken in den Anfangsjahren die Gewinne und somit die Steuerzahlungen und die Steuerlast wird auf spätere Jahre verschoben.

In der praktischen Handhabung wäre eine vorzeitige AfA oder ein Investitionsfreibetrag  deutlich einfacher.

Bei den durchgeführten Berechnungen im Rahmen der fiktiven „Ausgangssituation“ zur degressiven Abschreibung wurden einige Annahmen getroffen. Bei diesen Berechnungen wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung auf Gebäude und Einrichtung angenommen. Vor allem bei Gebäuden ist diese Annahme zweifelhaft, da zahlreiche europäische Staaten die degressive Abschreibung auf Gebäude verbieten. Es erfolgt ein Übergang von der degressiven auf die lineare AfA sobald die degressiven Abschreibungsbeträge geringer werden als die lineare AfA bei Verteilung auf die Restlaufzeit.

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