Energieabgabenvergütung: Licht am Ende des Tunnels? – ÖGZ

„Der Weg ist das Ziel?“ Konfuzius war kein Hotelier. Nach dem jahrelangen Tauziehen um die willkürliche Streichung der Energieabgabenvergütung hätte wohl auch er sich das Ziel längst herbeigewünscht. Die Hotelleiie steht nun dicht davor, prinzipiell. Die ÖHV brachte mit ihrem Preferred Partner Prodinger Steuerberatung den juristischen Stein 2012 ins Rollen – 700 Anträge von Betrieben wurden bis hin zur Klage vor dem Verfassungsgerichtshof mit drei Musterbetrieben koordiniert. Nachdem die Einschränkung auf Produktionsbetriebe weder von Verwaltungs- noch Verfassungsgerichtshof als bedenklich angesehen wurde, stellte das Bundesfinanzgericht Linz einen Antrag aufVorabentscheid beim Europäischen Gerichtshof. Dieser hob die bisherige Auslegung des Gesetzes auf und erkannte den Dienstleistern die Rückvergütung ab 2011 wieder zu. Erwartungsgemäß entschied das Bundesfinanzgericht in Linz im August ebenso.

Wer meint, dass die Situation nach einem höchstgerichtlichen Urteil klar ist, hat die Rechnung ohne das Finanzministerium gemacht. Nicht nur gesteht man Fehler nicht so gerne ein. Hier geht es auch um viel Geld in Zeiten knapper Budgets. Der Wille, sich dem Urteil zu beugen ist also enden wollend.

Was heißt das für den Hotelier? Vorrangig: Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater und stellen Sie einen Antrag für 2011, dann sind Sie auf der sicheren Seite, denn die Verjährung rückt hier immer näher. Mit einer endgültigen Entscheidung ist dieses Jahr wohl nicht mehr zu rechnen. Der Tunnel dürfte leider noch etwas länger sein.

Markus Gratzer,
Geschäftsführer ÖHV

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