Milliardenstreit um Energieabgabe – Salzburger Nachrichten
Seit Jahren protestierten Tourisnnusbetriebe dagegen, dass sie im Gegensatz zur produzierenden Industrie nicht auch einen Teil ihrer Energieabgaben vonn Staat rückvergütet bekonnnnen. Das Finanzressort will das Urteil des EU-Gerichts ignorieren.
Die Energieabgabe wurde in Österreich bereits vor 20 Jahren eingeführt. Je nach Sichtweise handelte es sich um eine Geldbeschaffungsaktion der Regierung oder um den Versuch, eine ökologische Lenkung durch die Abgabe zu
erreichen – je weniger Strom, Heizöl, Gas und Kohle ein Unternehmen verbraucht, desto weniger sollte es zahlen müssen. Rückvergütungen waren – um die Exportchancen nicht zu behindern – zunächst auf die produzierenden Unternehmen beschränkt. Ab 2004 musste die Energieabgabe Dienstleistungsbetrieben wie Verkehrsbetrieben oder Hotels vergütet werden. Bei der trockenen Materie geht es um riesige Summen: Schon 2009 lagen die Einnahmen bei mehr als einer Milliarde Euro, die Rückvergütung durch den Staat betrug fast die Hälfte.Doch ab 2011 strich die Regierung erneut die Rückvergütung für Dienstleister, um rund 100 Mill. Euro im Jahr mehr Einnahmen für das Budget zu erreichen. Die Proteste von Verkehrsbetrieben und Tourismusbranche blieben wirkungslos.
Seither läuft ein hart geführter Rechtsstreit, der sich weniger darum dreht, ob die Abgabe oder deren Beschränkung (durch teilweise Rückvergütung) gerechtfertigt ist. Hauptsächlich wird darüber gestritten, ob die Regierung dabei das EU-Recht eingehalten hat oder nicht. Denn die Rückvergütung nur für produzierende Firmen ist EU-rechtlich eine staatliche Beihilfe und als solche nur erlaubt, wenn sie von der EU-Kommission genehmigt ist. Das Musterverfahren hat der Steuerberater Kurt Caspari im Auftrag der Tourismusberatung Prodinger für den Hotelier Horst Dilly vom gleichnamigen Wellnesshotel in Windischgarsten (Oberösterreich) angestrengt. Der Bescheid des Finanzamtes Linz, mit dem der Hotelier die Zahlung von knapp 20.000 Euro für das Jahr 2011 vorgeschrieben wurde, wurde bekämpft. Das Bundesfinanzgericht (Außenstelle Linz) legte den Fall schließlich 2014 dem Europäischen Gerichtshof vor. Der urteilte im Juli 2016 abschließend, dass Österreich die EU-rechtliche Genehmigung für die Energieabgabenrückvergütung nicht eingeholt hat. Damit schien klar, dass der Staat den Dienstleistern Hunderte Millionen Euro zurückzahlen muss. Für Steuerberater Caspari aus Leogang gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Staat zahlt den Dienstleistern ab 2011 rund 500 Mill. Euro zurück oder man verpflichtet die Produktionsbetriebe, ihrerseits die bereits erhaltene Vergütung an den Staat zurückzuzahlen. Dann geht es geschätzt um 2,5 Milliarden Euro.Doch das milliardenschwere Tauziehen geht weiter. Zwar urteilte im August auch das Bundesfinanzgericht Linz entsprechend dem EuGH-Urteil, dass keine EU-Genehmigung vorliegt und Dienstleistern die Vergütung ebenfalls zusteht. Das zuständige Finanzamt Linz legte jetzt aber Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Begründung: Das EuGH-Urteil sei nicht relevant dafür, wann das österreichische Gesetz in Kraft getreten sei. Ob die Behörde damit beim Höchstgericht durchkommt, ist offen.