Steuerflucht: Staat stopft Schlupfloch für die Vermieter Airbnb – Kurier

Online-Zimmer-Anbieter konnten sich vor Ortstaxe drücken. Jetzt werden sie zur Kasse gebeten. Jagd auf die Ortstaxen-Flüchtlinge. Private Zimmervermieter. Online-Vermittlungsplattformen boomen, nur wenige Nutzer zahlen fällige Abgaben. Übernachtungsmöglichkeiten in der ganzen Welt. Die klassische Hotellerie beklagt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird

Der Aufschrei der Hoteliers war groß, als die Steuern auf Beherbergung im heurigen Mai von zehn auf 13 Prozent erhöht wurden. Trotzdem hat Österreichs Tourismus mit mehr als 54 Millionen Nächtigungen (Mai bis August) eine der besten Sommersaisonen hinter sich. In der Statistik kaum erfasst sind Buchungen in Privatwohnungen, die von ihren Besitzern über Online Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats an Touristen vermietet werden. Das Problem: Die wenigsten Nutzer melden sich offiziell als Unterkunftgeberan,kaum jemand führt Nächtigungsabgaben (Ortstaxen) ab. Der Tourismusberater Prodinger ging zuletzt von mehr als 9 Millionen Euro an verlorener Mehrwertsteuer im Jahr 2016 aus. Weitere 4,5 Millionen Euro sollen den Gemeinden an nicht bezahlten Ortsund Kurtaxen entgehen.

Immer mehr Bundesländer packen deshalb jetzt den Gesetzeshammer aus. Allein in der Bundeshauptstadt werden bereits rund 6700 Unterkünfte über Airbnb angeboten. Allerdings verteilen sich diese auf lediglich 3100 Anbieter. Das Wirtschaftsressort beobachtet die Plattform genau: „Spitzenreiter in Wien ist ein User, der 61Unterkünfte anbietet“, heißt es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner. Viele Anbieter hätten zwischen 11 und 40 Unterkünfte im Portfolio.

Die wenigsten Anbieter sind offiziell registriert und führen auch die entsprechenden Beiträge ab: Mit September waren 970 Privatzimmervermieter im Wiener Ortstaxen-Verzeichnis gelistet. Wiens Antwort war eine Änderung des Tourismusgesetzes: Spätestens im April 2017 muss jeder, der in der Bundeshauptstadt ein Übernachtungsbett gegen Entgelt anbietet, bei der Stadt als Unterkunftgeber registriert sein. Wer das verabsäumt, muss mit Strafen von bis zu ´2100 Euro rechnen. In der Touristen-Hochburg Salzburg gab es zuletzt Dutzende Strafanzeigen. Schätzungen gehen davon aus, dass in der Mozartstadt bis zu 700 Wohnungen über Online-Vermittlungsplattformen temporär vermietet werden. Das könnte in vielen Fällen rechtswidrig sein: Laut Landesgesetz ist eine touristische Nutzung bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen nicht erlaubt. Niederösterreich orientierte sich vergangene Woche an Wien: Ab Jänner gilt auch im Land von Wachau und Schneeberg Meldepflicht für Plattform-Nutzer – Strafrahmen bis zu 2200 Euro. Argumentiert werden die rechtlichen Verschärfungen in St. Pölten und im Wiener Rathaus übereinstimmend: „Wir wollen die Plattformen nicht verbieten, aber gleiche Spielregeln für alle.“

Durch bloße Anmeldepflicht sei das nicht gegeben, kontert Martin Stanits, Sprecher der Österreichischen Hotelierverernigung ÖHV. „Es geht um Fragen des Meldegesetzes, des Konsumentenschutzes oder der Gewerbeordnung. In Hotels müssen Schubladen feuerfest ausgekleidet sein. Von jedem Gast müssen die Daten aufgenommen werden. In der privaten Airbnb-Wohnung gibt es solche Vorgaben nicht.“ Der Zwang zur Ortstaxe sei richtig: Wer sich an einer Weltmarke wie dem Österreich- Tourismus bediene, müsse auch seinen Beitrag leisten.

Zusammenarbeit

„Die Anzeigepflicht gilt in Wien übrigens auch für die Plattformen selbst“, sagt Renate Brauners Sprecherin Heike Hromatka. Diese müssen die Daten aller registrierten Unterkunftgeber an die Stadt weitergeben.Platzhirsch Airbnb ist kooperativ: „Unsere Community möchte sich an den Tourismusabgaben beteiligen und wir möchten mit den politischen Entscheidungsträgern an fairen und fortschrittlichen Regulierungen zugunsten von Home Sharing arbeiten, wie wir es in vielen Städten weltweit tun“, sagt Julian Trautwein für das Vermietungsnetzwerk. Airbnb informiere seine Gastgeber über lokale Regulierungen. „Die Gastgeber müssen bestätigen, dass sie Gesetze befolgen -inklusive Steuervorgaben .“Ein wichtiger Aspekt: Wer jährlich Einkünfte aus der Beherbergung von mehr als 730 Euro erzielt und mit seinem normalen Einkommen über 12.000 Euro verdient, muss Einkommenssteuer zahlen. Ab 30.000 Euro pro Jahr wird Umsatzsteuer fällig.

„Bürokratie kappt die Einfachheit“

„Es ist ein System für Leute, die wissen, dass Menschen glücklich sein wollen.“ Daniela Mikolasch ist seit 2016 bei der Plattform Airbnb registriert und bietet Gästen in ihrer Wohnung in der Innenstadt von St. Polten Obdach. Mit dem KURIER sprach sie über ihre Erfahrungen mit dem Netzwerk und ihren unterschiedlichen Gästen.„Diese Plattform bietet Freiheit tun wenig Geld“, ist Daniela Mikolasch überzeugt. Auch sie reise mit ihrem Sohn gerne via Airbnb. Besonders mag sie die familiäre Infrastruktur, in deren Genuss man als Gast komme. „Es ist nicht so unpersönlich wie in einem Hotel.“ Und genau dieses Feeling bietet die Kommunikationstrainerin auch ihren Gästen gerne. Menschen unterschiedlichster Kulturen und Religionen habe sie schon beherbergt – bis hin zur Großfamilie aus Malaysia.

Auf die Idee, Menschen ein Schlafgelegenheit anzubieten, ist sie auch durch ihre Arbeit mit Flüchtlingen gekommen, die sie als Deutsch Coach betreut. „Da bin ich draufgekommen, dass Menschen den großen Wunsch verspüren, irgendwo daheim zu sein.“ Die verschärften Regeln für Zimmervermittlungs-Plattformen hält Mikolasch für den falschen Weg: „Dadurch geht der Idealismus wieder verloren.“ Sie selbst muss sich noch überlegen, ob sie weitermacht. „Die Bürokratie kappt die Einfachheit, diese Welt zu erleben.“Er hat Airbnb als Gastkennen gelernt und habe dann spontan entschieden, selbst Schlafplätze anzubieten, erzählt ein anderer Quartiergeber aus dem Süden der Landeshauptstadt. Seinen Namen mag er nicht in der Zeitung lesen:, ,Mich kennen viele, ich will nicht anecken.“ Wiewohl er Airbnb-Einkünfte  versteuert, will der junge Mann keinen Unfrieden.

Spaßfaktor

„Reich wird man damit nicht und mir geht´s nicht ums Geld, sondern um den Spaß.“ Wenn er abends mit seinen Gästen aus aller Herren Länder in seinem Haus zusammensitzt, dann sei das für ihn „fast wie Urlaub im eigenen Zuhause“. Gern erinnert er sich an die drei Brüder aus Marokko oder „den einen Typ, der zu Fuß von Amsterdam an den Bosporus wollte“, oder der Chef eines Möbelhauses, der unlängst bei ihm übernachtet hat: „Es
kommen so viele unterschiedliche Menschen, das macht dieses System so genial.“ Zunehmende Buchhaltung werde ihm das aber sicher verleiden.

Online-Dienste

Das Phänomen Online-Zimmervermittlung betrifft Touristenzentren weltweit gleichermaßen. Aber die Reaktionen auf die zunehmenden Angebote sind recht unterschiedlich.In Berlin etwa ist das Vermieten normaler  Wohnungen an Touristen seit Mai verboten. Die Stadtführung will damit erreichen, dass die Unterkünfte wieder Dauermietem angeboten werden. Das soll den angespannten Wohnungsmarkt entlasten.Amsterdam hat sich bereits vor längerer Zeit mit Airbnb geeinigt. Die Plattform hebt seit Jahresbeginn die Ortstaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab.

Italiens Hotelierverband Federalberghi ist auf Kriegsfuß mit dem Zimmervermittlungsportal, das im August in Italien 222.786 Ferienwohnungen und Zimmer anbot. Der Verband kritisiert zunehmende Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit in der Touristikbranche mangels klarer Rahrnenbedingungen. In New York stand Airbnb zuletzt in der Kritik. Untersuchungen vom Oktober 2015 gingen davon aus, dass etwa zwei Drittel der Angebote auf der Plattform illegal seien. Dadurch seien der Stadt mehr als 33 Millionen Dollar Hotelsteuern entgangen. In Kuba ermöglichte erst die Zustimmung der USA die Online-Zimmervermittlung via Airbnb. Die Erlaubnis kam kurz vor dem Besuch von Präsident Obama im März.

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