Eine Stadt besinnt siche ihrer Geschichte – Hotel&Touristik
Airbnb kostet die Städte dieser Welt viel Geld. Der Tourismusberater Prodinger ging zuletzt für Österreich von mehr als 9 Millionen Euro an verlorener Mehrwertsteuer im Jahr 2016 aus. Allein in der Bundeshauptstadt werden bereits rund 6700 Unterkünfte über Airbnb angeboten. Weitere 4,5 Millionen Euro sollen den Gemeinden an nicht bezahlten Orts- und Kurtaxen entgehen. Wien antwortete mit einer Änderung des Tourismusgesetzes. Die Bundesländer zogen mit ähnlichen Initiativen nach. Ob es ausreicht den Sharing-Giganten beim Wachsen zu stören, wird die Zukunft zeigen.
Ein Blick in die Heimat von Airbnb lohnt sich. Genauer: In die Stadt, die mit dem Image und dem Auftritt des Unternehmens eine perfekte Symbiose eingeht. New York. Der Bundesstaat und das 30-Milliarden-Dollar-Unternehmen waren nie beste Freunde. New York wehrte sich mit Klauen gegen die Sharing-Plattform, verbot Werbeauftritte und erließ vor wenigen Tagen unter dem Gouverneur Andrew Cuomo ein Gesetz, dass schon die
Bewerbung von kurzfristigen Vermietungen eigener Wohnfläche, die länger als 30 Tage andauert, mit bis zu 7.500 Dollar.
Es vergingen keine zwei Tage und Airbnb konterte mit einer Klage gegen den Staat New York, den Gouverneur und den Staatsanwalt, der dem Unternehmen schon einige Schwierigkeiten bereitet hatte. Das Gesetz wurde zurückgezogen bis die Klage geklärt sein wird. New York zeigt sich hart mit dem Sharing-Riesen. Es hat eine Geschichte mit illegalen Vermietungen von privatem Wohnraum. Lange bevor Airbnb überhaupt existierte, im Jahr 1929, wurde ein Gesetz erlassen, dass diese Praxis untersagte. Geschichte wiederholt sich: Damals tobte die Weltwirtschaftskrise und viele New Yorker wollten sich durch das Teilen des eigenen Wohnraums mit anderen ein wenig Geld dazuverdienen. Dieses strenge Gesetz wurde 2010 um die Sharing-Plattformen erweitert. Die Ausweitungen letzter Woche, die auf die alleinige Bewerbung abzielt, war lediglich eine Verschärfung. Und wie reagiert
Airbnb? Sie setzten bislang keine Maßnahmen um ihre Kunden vor den Starken zu schützen. Die Richtlinien auf der Homepage wurden nicht angepasst.
Es ist ein gutes Beispiel, wie die Plattform vorgeht. Solange es selbst keine Strafen zu fürchten hat, bleibt es bei seiner Strategie der Konfrontation. Ein guter Rückschluss für die Bemühungen hierzulande. Solange nur die Vermieter mit Strafen belegt werden, wird dem Unternehmen nicht beizukommen sein. Es bedarf einer Reglementierung der Geschäftspraxis an sich, keiner Kriminalisierung der Nutzer.
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und empfehle Ihnen neben den vielen informativen und gut recherchierten Artikeln diesmal insbesondere unser großes Special zur kommenden „Alles für die Gast“ sowie die neue Kolumne „Kleemann erklärt“ von OHT-Chef Wolfgang Kleemann (Seite 40) und Karl Seitlingers Kolumne „Blitzlicht“ (Seite 32), die sich der tourismuspolitisch interessanten Destinationsstudie der OHV widmet! Herzlichst, Ihr Bastian Kellhofer
b.kellhofer@manstein.at
www.hotelundtouristik.at