100 Millionen auf Eis: Ärger bei Hoteliers – Tiroler Tageszeitung

Trotz eines EuGH-Urteils wehrt sich der Staat weiter gegen Energieabgabenvergütung an Hoteliers.

Wien – Im Kern geht es um die Frage, ob die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 fixierte Einschränkung der Rückvergütung für die bezahlten Energieabgaben nur auf Produktionsbetriebe rechtmäßig ist oder nicht. Seither sei den Hoteliers durch das Streichen der Option ein Schaden von 100 Mio. Euro erwachsen, also fünf Mal 20 Mio. Euro pro Jahr, so Stefan Rohrmoser von der Prodinger Steuerberatung.Im Juli hat der Europäische Gerichtshof zugunsten der Tourismusbetriebe entschieden. Nach einem Rekurs der Finanz liegt der Fall aber jetzt beim Verwaltungsgerichtshof VwGH. Ein Entscheid dürfte erst 2018 kommen.Aus Sicht des für mehrere Hoteliers tätigen Rechtsanwalts Markus Kroner sind vom VwGH zwei Möglichkeiten zu erwarten: Entweder müssten die Vergütung alle bekommen oder eben niemand. Egal, wie das VwGH-Verfahren ausgeht, sollten alle Dienstleister, um nicht in die Verjährung zu kommen, noch heuer zumindest noch für das Jahr 2011 bei der Finanz Anträge auf Energieabgabenvergütung stellen.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV). Sie hatte die Anträge von 700 Betrieben bis hin zu einer VfGH-Musterklage von drei Betrieben (aus dem Tiroler Zillertal, aus Kärnten und aus Oberösterreich) koordiniert. ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer forderte gestern, die Regierung sollte endlich anerkennen, dass der Hotellerie 100 Mio. Euro vorenthalten würden, „und das Geld überweisen“.Ablehnung kommt hingegen von der Arbeiterkammer Wien. „Die Forderung der Hoteliers nach der Rückzahlung von 100 Millionen Euro an bezahlter Energieabgabe ist absurd“, sagt AK-Energieexperte Josef Thoman. Weder eine Ökologisierung noch ungerechtfertigte Nachteile gegenüber ausländischer Konkurrenz seien bei den Hoteliers als Grund für eine Rückvergütung gegeben. (TT, APA)

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