Energieabgabenvergütung: Wichtig bis 31.12.2016

Aufgrund der Revision des BMF ist nun ein Verfahren beim VwGH anhängig. Um allerdings in den Genuss einer Anlassfallwirkung zu kommen bzw. zur Vermeidung von Anspruchsverjährungen, besteht bis 31.12.2016 ein aktueller Handlungsbedarf.

Es erscheint daher einen Versuch wert, in den bereits laufenden Fällen – sowohl in denen mit erstmaligem Antrag auf ENAV für 2011 als auch in denen mit Antrag aufgrund von Wiederaufnahme – eine Beschwerde gegen die abweisenden Bescheide einzulegen. Begründung ist, dass das BFG mit Erkenntnis vom 3.8.2016 (RV/5100360/2013) entschieden hat, dass aufgrund der fehlenden Genehmigung durch die Europäische Kommission die Einschränkung der ENAV auf Produktionsbetriebe gem § 2 Abs 1 EnAbgVergG idF BudBG 2011 nicht mit 1.2.2011 in Kraft getreten ist und die ENAV den Dienstleistungsbetrieben weiterhin zusteht. Gleichzeitig sollte in der Beschwerde angeregt werden, die Entscheidung auszusetzen, bis der VwGH die Amtsrevision gegen diese BFG-Erkenntnisse entschieden hat (beim VwGH anhängig zur Zl. Ro 2016/15/0041).

Antrag noch in diesem Jahr stellen!

Ein durchschnittliches 4/5-Stern-Hotel erspart sich jährlich € 10.000,–, ein Wellness-Hotel jährlich € 23.000,– und Thermen-Hotels können durch die Energieabgabenvergütung jährlich bis zu € 70.000,–zurückbekommen. Die Prodinger Steuerberatung überprüft für Sie die Rückvergütungsansprüche und erstellt für Sie die Anträge auf Energieabgabenvergütung um € 130,– (netto) pro Jahr für alle Betriebe. Wenden Sie sich für weitere Auskünfte und die Bearbeitung an Sabrina Riess  (s.riess@prodinger.at, +43 6542 736 61-1502) oder an Markus Steiner (m.steiner@prodinger.at, +43 6542 736 61-1571)

Die Prodinger Steuerberatung hat den gesamten Rechtsweg Horst Dilly von „Dilly Resort“ begleitet und aktiv vor den Gerichtshöfen für den österreichischen Tourismus gekämpft.

  • Weitere Informationen zur Odyssee der ENAV finden Sie hier
  • Für den Zeitungsartikel von Der Standard klicken Sie bitte hier

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