Tirols TVB machen gegen Pauschalreisegesetz mobil – Tiroler Tageszeitung

Die Regierung bastelt gerade an einem eigenen Pauschalreisegesetz, mit dem die neue EU-Richtlinie aus dem Jahr 2015 umgesetzt werden soll. Ein erster Entwurf des Pauschalreisegesetzes (PRG) liegt nun vor.

Worum geht’s?

Für Reisende verspricht sich Brüssel von der EU-Richtlinie einen besseren Rechtsschutz bei Online-Buchungen und Pauschalreisen. Hotels dagegen, die Urlaubspakete mit Übernachtung, Verpflegung, Skipass, Wanderungen etc. anbieten, sind nach der neuen Richtlinie als Reiseveranstalter zu sehen und bräuchten dafür die entsprechende Lizenz. In Österreich war dies zwar schon bisher notwendig, war aber in unterschiedlichen Gesetzen geregelt und galt als totes Recht. Hotels boten daher auch ohne Reisebürokonzession Urlaubspakete an, wurden aber nicht bestraft. Im Tourismus sorgt das geplante Pauschalreisegesetz daher für Ärger.

Im Zuge dessen geraten auch die Tiroler Tourismusverbände unter Druck, warnt der Tourismusberater Prodinger. Denn auch sie bieten Gästen Kombi-Pakete an und sind daher als Reiseveranstalter anzusehen. Dieser Aspekt sei lange Zeit in der Diskussion übersehen worden, warnt Prodinger-Geschäftsführer Thomas Reisenzahn. „Die Tourismusverbände erkennen jetzt, dass sie entweder Pauschalangebote nicht mehr anbieten können oder umdenken müssen“, so Reisenzahn. TVB, die Pauschalreisen anbieten, brauchen eine Reisebürokonzession und fallen künftig unter die neue Richtlinie. Das hat Folgen: Sie haften etwa damit für das Gesamtangebot und müssen rund 10 % des Jahresumsatzes als Insolvenzabsicherung auf die Seite legen, erklärt Reisenzahn. Auch steuerlich würde sich für die Tourismusverbände einiges ändern, ebenso in der Verwaltung. So müsse man im Vorhinein angeben, wie viele Pauschalreisen im nächsten Jahr zu erwarten sind.

Die Tourismusverbände versuchen nun, sich aus dem Gesetz rauszuverhandeln. „Die Frage, ob die Regelung auch für Tourismusverbände gilt, ist noch nicht entschieden“, meint Alfons Parth, Vorsitzender des Verbandes der Tiroler Tourismusverbände. „Die Hotellerie wehrt sich gegen das Gesetz und die Tourismusverbände ebenfalls. Es wird noch verhandelt“, sagt Parth: „Das Gesetz ist nicht nachvollziehbar, es verhindert das Wirtschaften.“
Laut Arbeiterkammer (AK) bringt die EU-Pauschalreiserichtlinie zwar Verbesserungen für Urlauber, entspricht aber nicht ganz den Forderungen der Konsumentenschützer. „Am sinvollsten wäre es gewesen, Reisen einfach in zwei Kategorien einzuteilen – Pauschalreise oder keine Pauschalreise“, erklärt Christian Schuster-Wolf von der AK Tirol. Stattdessen wurde zusätzlich eine dritte Kategorie definiert, nämlich jene der verbundenen Reiseleistung. Problem dabei: Die Abgrenzung sei schwierig. „Ein Beispiel: Man bucht einen Flug und die Airline bietet in einem separaten Vertrag ein Hotelzimmer an. Nach dem neuen Gesetz kann es eine Pauschalreise, eine verbundene Reiseleistung oder auch keines von beidem sein“, schildert Schuster-Wolf: „Wie soll da ein Urlauber erkennen, was er bucht?“, kritisiert er. Die Unterscheidung sei aber entscheidend für den Umfang des Konsumentenschutzes. Gerade Online-Reisevermittler seien kreativ in der Formulierung: „Die Gefahr ist, dass Urlauber getäuscht werden“, warnt der AK-Experte.

Artikel auf Tiroler Tageszeitung Online

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