Beschäftigungsbonus: Defizite — FM

Thomas Reisenzahn, Prodinger Tourismusberatung: Die besondere Situation der Saisonhotellerie ist nicht genügend berücksichtigt
Die Prodinger Tourismusberatung sieht Nachteile für Saisonhotellerie.
„Eine Lohnnebenkostensenkung ist zu begrüßen, doch sollte dabei die besondere Situation der Saisonhotellerie berücksichtigt werden“, nimmt Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer von Prodinger Tourismusberatung, zur jüngsten Regierungsinitiative Stellung.

Beim Beschäftigungsbonus werden Dienstgebern über drei Jahre hinweg die Lohnnebenkosten für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter zur Hälfte erlassen. Dazu zählen Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Mitarbeitervorsorge, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer.
Die Antragsstellung ist ab 1. Juli 2017 möglich und muss vor Schaffung des ersten zu fördernden Jobs erfolgen. Es ist ein geplanter Zuwachs von mindestens einem Vollzeitäquivalent darzustellen. Möglich sind auch mehrere Teilzeitjobs. Die Beschäftigungsdauer muss dabei mindestens sechs Monate betragen. Konkret müssen Tourismusbetriebe die genaue Zahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowie der vorangegangenen zwölf Monate angeben. Die Förderung wird jährlich im Nachhinein ausbezahlt und das Förderprogramm wird über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt.
Ein Mitarbeiter, der 1.480 Euro pro Monat auf sein Konto überwiesen bekommt, verdient brutto 2.000 Euro und kostet den Unternehmer 2.610 Euro. Falls dieser Mitarbeiter nachweislich einen neu geschaffenen Arbeitsplatz besetzt, sinken die Lohnnebenkosten für diesen Mitarbeiter um 4.276 Euro pro Jahr. Das sind Einsparungen von rund 12 Prozent. Damit können die Unternehmer sehr zufrieden sein.
ABER: Der aufgenommene Mitarbeiter muss beim AMS arbeitslos gemeldet gewesen, den Job innerhalb Österreichs gewechselt haben, aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommen oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen können. Das hat zur Folge, dass bei der Neubeschäftigung von Personen, die aus einem EU-Land nach Österreich zuwandern, de facto keine Förderung möglich wäre.
Und das wiederum ist bei einer Ausländerbeschäftigung von bis zu 50 Prozent im Tourismus nicht einfach zu bewerkstelligen. „Damit sind die vielen Saisonbetriebe, die eine Beschäftigung unter sechs Monaten anbieten, benachteiligt, außer es wird ein Jahreskonto eingeführt und die Arbeitszeit kumuliert“, sagt Reisenzahn.
28.02. 2017 / red

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