Welche Auswirkungen hat der Beschäftigungsbonus?

Saisonhotellerie fühlt sich benachteiligt

Eine Lohnnebenkostensenkung ist zu begrüßen, doch sollte dabei die besondere Situation der Saisonhotellerie berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms der Bundesregierung darf dieser Gesichtspunkt keinesfalls außer Acht gelassen werden.

Beim Beschäftigungsbonus werden Dienstgebern über drei Jahre hinweg die Lohnnebenkosten für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter zur Hälfte erlassen. Dazu zählen Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, IESG-Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Mitarbeitervorsorge, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer.
Die Antragsstellung ist ab 1. Juli 2017 möglich und muss vor Schaffung des ersten zu fördernden Jobs erfolgen. Es ist ein geplanter Zuwachs von mindestens einem Vollzeitäquivalent darzustellen. Möglich sind auch mehrere Teilzeitjobs. Die Beschäftigungsdauer muss dabei mindestens sechs Monate betragen. Konkret müssen Tourismusbetriebe die genaue Zahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowie der vorangegangenen zwölf Monate angeben. Die Förderung wird jährlich im Nachhinein ausbezahlt und das Förderprogramm wird über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt.

Senkung der Lohnnebenkosten um 12 Prozent möglich

Ein Mitarbeiter, der 1.480 Euro pro Monat auf sein Konto überwiesen bekommt, verdient brutto 2.000 Euro und kostet den Unternehmer 2.610 Euro. Wenn dieser Mitarbeiter einen neu geschaffenen Arbeitsplatz besetzt und das nachweislich zum Zeitpunkt der Antragsstellung, wo als Referenzwert die letzten 12 Monate herangezogen werden können. Die Lohnnebenkosten für diesen Mitarbeiter sinken durch den Bonus um 4.276 Euro pro Jahr. Das sind Einsparungen von rund 12 Prozent. Damit können die Unternehmer sehr zufrieden sein.

Österreichs Tourismus schaut durch die Finger

Das bekannte österreichische „Aber“ folgt mit der Analyse des Kleingedruckten. Denn eines der folgenden Kriterien muss für den Bonus erfüllt werden: Der aufgenommene Mitarbeiter ist beim AMS arbeitslos gemeldet gewesen, hat den Job innerhalb Österreichs gewechselt, kommt aus einer österreichischen Ausbildungsstätte (mit österreichischen Schulabgängern, Uni-Absolventinnen und -Absolventen und Lehrlingen) oder kann ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen. Die Bestimmung hat zur Folge, dass bei der Neubeschäftigung von Personen, die aus einem EU-Land nach Österreich zuwandern, de facto keine Förderung möglich wäre.

Bei einer Ausländerbeschäftigung von bis zu 50 Prozent im Tourismus ist dieser Punkt nicht einfach zu bewerkstelligen. „Als Tourismusland sind uns die EU-Gäste mit ihrem Marktanteil von über 70 Prozent immer willkommen, aber bei deren Mitarbeiter-Bonifikation hinken wir schwer hinterher“, zeigt Reisenzahn auf den wunden Punkt der neuen Bestimmung. „Damit sind die vielen Saisonbetriebe, die eine Beschäftigung unter sechs Monaten anbieten, benachteiligt, außer es wird ein Jahreskonto eingeführt und die Arbeitszeit kumuliert“. Auch für Mitarbeiter aus Drittstaaten mit der Rot-Weiß-Rot Karte gibt es wenig Hoffnung, da bekanntlich „Koch und Köchin“ nicht in die entsprechende Mangelberufsliste aufgenommen wurden. Die Inhaber solcher Karten sind bekanntlich besonders qualifizierte Mitarbeiter, die von den touristischen Betrieben nicht nachgefragt werden.

Daraus ergibt sich, dass speziell die Saisonhotellerie am jüngsten „Beschäftigungsbonbon“ nicht nach ihrem Bedarf mitnaschen kann.

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