Vom Modell in die Praxis – Hotel & Touristik

Das neue temporäre Aushilfenmodell bedeutet eine wesentliche Erleichterung für Tourismusbetriebe.

Die Umsetzung der Steuerausnahmen führt in der Praxis noch zu erheblichen Problemen. Denn die Beschäftigung von Aushilfen im Hotel- und Gastgewerbe ist problematisch, da qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die anderswo in einem anderen Arbeitsverhältnis stehen, nicht die Belastungen aus einer doppelten Sozialversicherung und Nachzahlungen bei der Arbeitnehmerveranlagung in Kauf nehmen wollen.

Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 wurde eine vorerst für die Jahre 2017 bis Ende 2019 befristete Steuerausnahme für Aushilfskräfte geschaffen. Sie soll es Tourismusbetrieben erleichtern, für Spitzenzeiten ausreichend Aushilfen zu finden und die Aushilfstätigkeit für jene Personen attral«tiver zu machen, die bereits eine vollversicherte Beschäftigung ausüben.

Seit 1.1. 2017 können Aushilfen unter folgenden Voraussetzungen lohnsteuerfrei und befreit von Kommunalsteuer beschäftigt werden. Werden die Tagesgrenzen oder die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, so steht die Begünstigung von Beginn an nicht zu. Dem Finanzamt muss ein Lohnzettel übermittelt werden, der die steuerfreien Bezüge enthält. Auch bei einer nachfolgenden Veranlagung bleibt das Entgelt aus der begünstigten Aushilfstätigkeit steuerfrei. Die Aushilfe muss bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden, und es kommen die besonderen Regelungen bei geringfügiger Beschäftigung zur Anwendung: Vom Dienstgeber ist der Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,3% zu entrichten.

Beschäftigt der Dienstgeber mehr als einen geringfügig Beschäftigten und übersteigt deren Entgeltsumme das 1,5-Fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (derzeit Euro 638,55), dann hat der Dienstgeber die Dienstgeberabgabe (derzeit 16,4%) zu entrichten. Dieses temporäre Aushilfenmodell bedeutet eine wesentliche Erleichterung für Tourismusbetriebe und wird zu einer Reduzierung der „Schattenwirtschaft“ beitragen. Die Regierung setzt damit eine jahrelange Forderung der Tourismusbranche und der Prodinger Tourismusberatung um.

DER AUTOR

Thomas Reisenzahn ist ehemaliger Generalsekretär der ÖHV und GF der ÖHV Touristik Service, aktuell ist er GF und Gesellschafter der Prodinger Tourismusberatung.

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