Hotellerie richtet Forderungen an Politik – HGV Praxis

Die Einführung einer Erbschafts- oder Schenkungssteuer würde erneut die Hotellerie belasten. – In Zeiten des Wahlkampfs werden die Rufe nach Reformen und Entlastungen besonders laut. Die steuerlich arg gebeutelte Hotellerie fordert nun ein „Ende der Beutelschneiderei“.

Die letzte Tarifreform war für die Mitarbeiterlöhne positiv, aber neue Belastungen naschen schon wieder an den Bruttolöhnen kräftig mit, weshalb die Beschäftigten real abermals nicht mehr verdienen. Das Phänomen der kalten Progression wurde nicht abgeschafft, kritisiert Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung.

Das Zusammentreffen von sinkenden Aufenthaltsdauern und fallenden Preisen bewirkt, dass die Auslastung der gewerblichen Betriebe weiter bei 40 Prozent verharrt. Unter dem Strich steht mehr als jedes zweite Bett leer, und die Preise liegen noch immer unter dem Wert von 2008 – also der Zeit vor der Krise. Trotz der positiven Nächtigungsentwicklung führte die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 13 Prozent zu einer Stagnation der Betriebsergebnisse. Seit 2010 sind die Personal- und Wareneinsatzkosten um 21 Prozent gestiegen. Die Summe der zu bezahlenden Umsatzsteuer hat sich in den letzten vier Jahren um fast 60 Prozent erhöht.

All dies hat zur Folge, dass Aufwendungen in die Infrastruktur als Basis für brauchbare betriebswirtschaftliche Ergebnisse immer öfter nicht mehr leistbar sind. Und dies vor dem Hintergrund eines zunehmenden internationalen Konkurrenzdrucks. In Ländern, in denen die Umsatzsteuer gesenkt wurde, wächst hingegen die Kraft zur Innenfinanzierung. Diese Mitbewerber stehen stabiler da als heimische Betriebe, bringt es Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung, auf den Punkt.

Betriebsübergaben erfolgen meist in Form einer Erbschaft beziehungsweise einer Schenkung an die neuen Besitzer. In einigen Partei-Programmen kommen Substanzsteuern wie Erbschaft- und Schenkungssteuer wieder vor. Für Betriebe sind zwar „Freibeträge“ vorgesehen, und für die Weitergabe von Hotels innerhalb der Familie gibt es Sonderregelungen. Doch sind Hotels nicht immer gleich Hotels. Insbesondre wären die geltenden steuerlichen Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen zu beachten. So kommt gerade in der Hotellerie aus steuerlichen Gründen häufig der Fall einer Vermietung oder Verpachtung des privaten Immobilienvermögens an eine Betriebsgesellschaft vor. Auch in anderen Konstellationen würde die Besteuerung von Privatvermögen auf Hotelbetriebe durchschlagen. Die Hotellerie fordert nicht nur eine Rücknahme der erhöhten Mehrwertsteuer auf Logis, sondern genauso, dass keine neuen Substanzsteuern eingeführt werden.

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