Die Energieabgabenvergütung geht in die nächste Runde

Keine Entscheidung durch den VwGH – Antrag auf Vorabentscheidung an den EuGH gestellt. Belastungen seit 2011 von jährlich € 20 Millionen für Österreichs Hotellerie

In der Causa „Energieabgabenvergütung“ wurden Stellungnahmen des BMWFW und BMF beim VwGH (Verwaltungsgerichtshof) eingebracht. Es ist bedenklich, wie die Ministerien eigentlich den Dienstleistungsbetrieben damit schaden. Obwohl der EuGH in der Frage der EU-Widrigkeit bereits im Sinne der Hotellerie entschieden hat, legt der VwGH erneut weitere Einwende dem EuGH zur Entscheidung vor. Er soll entscheiden, ob die Einschränkung auf Produktionsbetriebe dem Unionsrecht entspricht. Prodinger Steuerberatung und ihr Klient Dilly‘s Resort werden jedenfalls erneut den Weg zum EuGH für die gesamte Branche bestreiten.

Chronologie

2012: Auf Anregung der Prodinger Gruppe wurden mit der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) renommierte Rechtsanwaltskanzleien mit der Abwicklung der VwGH- und VfGH-Beschwerden beauftragt. Der VfGH kam zu dem Schluss, dass es „dem Gesetzgeber freisteht, im Hinblick auf die typischerweise unterschiedliche Wettbewerbssituation im Recht der Energieabgabenvergütung zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben zu differenzieren und letztere davon auszuschließen.“

2013: Prodinger hat nun auf eigene Kosten den weiteren Verfahrensweg zum VwGH bestritten, dieser sah auch keine europarechtlichen Bedenken, weil die Regelung aufgrund der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO 2008) freigestellt sei und sie auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sei (Anm.: Diese Rechtsansicht kann nach der vorliegenden Entscheidung des EuGHs (Europäischer Gerichtshof) vom 21.07.2016 nicht mehr aufrechterhalten werden).

2015: Als steuerliche Vertretung von Dilly´s Resort beantragte Prodinger eine ausführliche Berufungs- bzw. Beschwerdeergänzung beim BFG Linz, dieses wiederum stellte auf Grund unionsrechtlicher Bedenken einen Antrag auf Vorabentscheidung an den EuGH.

07/2016: Der EuGH hat im Juli klargestellt, dass die Energieabgabenvergütung eine staatliche Beihilfe darstellt. Diese wäre auch zur Genehmigung der EU-Kommission vorzulegen. In dieser Entscheidung hält der EuGH dezidiert fest, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, zum einen bei der Kommission alle Maßnahmen mit Beihilfecharakter anzumelden. Die unionsrechtlichen Voraussetzungen wurden nicht erfüllt.

Die EuGH-Entscheidung und die darin festgestellte Verletzung von Unionsrecht bewirkt, dass die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe noch nicht in Kraft getreten ist. Dies bedeutet aber, dass der Hotellerie wegen vorenthaltener Rückvergütungen mehr als € 100 Millionen ausbezahlt werden müssen – und zwar rückwirkend seit 2011, oder dass die Produktionsbetriebe die rechtwidrig erhaltenen Vorteile rückerstatten müssen.

11/2016: Das Finanzministerium wehrte sich gegen das EuGH Urteil und hat nochmals eine Amtsrevision beim VwGH eingebracht. Gemeinsam mit seinem Klienten Horst Dilly und dem schon im Verfahren vor dem EuGH mit dieser Angelegenheit befassten RA Dr. Markus Kroner hat Prodinger eine Revisionsbeantwortung beim VwGH eingebracht.

10/2017: Der VwGH stellt einen Antrag auf Vorabentscheidung an den EuGH. Die Energieabgabenvergütung geht nun in eine weitere Runde und wird zur unendlichen Geschichte. Eine endgültige Entscheidung lässt weiter auf sich warten, doch Prodinger bleibt für die Hotellerie am Ball.

 

Der Artikel von „Die Presse“ fasst die Thematik ebenso gut zusammen. Klicken Sie hier um ihn zu lesen.

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