Der Rückstand muss nun aufgeholt werden – Tourismus-Information.at

Zwischenzeitliche Erhöhung der Mehrwertsteuer brachte die Betriebe ins Hintertreffen
Keiner von uns will seinen Urlaub in einem Hotel verbringen, das derart abgewohnt ist
Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung
All dies ist im Rahmen der nächsten großen Steuerreform zu erledigen, inklusive einer Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 25 Prozent
Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung
Wien (OTS)

Die Prodinger Gruppe macht auf die noch „offenen Baustellen“ aufmerksam
Das Echo der Jubeljodler über die Rückführung der Mehrwertsteuer von 13 auf das ursprüngliche Niveau von 10 Prozent hallt in alle Täler hinein. Die zur Schau gestellte Freude ist groß, und die nicht eingehaltenen Versprechen
im Vorfeld der Steuerreform 2015/16
sind schnell vergessen. In Wirklichkeit reduzierte die zwischenzeitliche Erhöhung die Betriebserlöse um rund 300 Millionen Euro (2016-2018), und die Umstellungskosten von hochgerechnet 55 Millionen Euro werden sich noch jahrelang in den Bilanzen negativ bemerkbar machen. Bei stagnierenden Umsätzen – das Niveau von 2006 wurde erst 2017 erreicht – und beim tiefsten Stand der Marktanteile internationaler Ankünfte war die damalige Aktion ein Bärendienst an der Branche. Dieser Rückstand muss nun aufgeholt werden.
Die Investitionszuwachsprämie, die Schwung in die Qualitätsverbesserung gebracht hat, wird eingestellt. Der
Beschäftigungsbonus
hat außer Chaos in der Verwaltung nichts gebracht. Die kalte Progression wird die Löhne und Gehälter auch weiterhin kräftig reduzieren. Darüber hinaus wird die Datenschutzgrundverordnung für noch mehr Bürokratie sorgen. Ein Versäumnis ist auch bei der Pauschalreiserichtlinie festzustellen: Diese tritt EU-weit bereits mit 1. Juli 2018 in Kraft und den heimischen Betrieben liegt immer noch keine Pauschalreiseverordnung vor. In der Causa „Energieabgabenrückvergütung“ hat der EuGH in der Frage der EU-Widrigkeit bereits im Sinne der Hotellerie entschieden. Der VwGH hat erneut politische Einwende dem EuGH vorgelegt.
Es muss jetzt zu Steuererleichterungen kommen. Ebenso zu Erleichterungen bei der Abschreibung von Investitionen in Hotels und Zimmer. Die derzeitige Abschreibungsfrist von 40 Jahren ist definitiv zu lang: „
Keiner von uns will seinen Urlaub in einem Hotel verbringen, das derart abgewohnt ist
“, macht Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung, auf die noch “offenen Baustellen” aufmerksam. „
All dies ist im Rahmen der nächsten großen Steuerreform zu erledigen, inklusive einer Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 25 Prozent
“, so der Tourismus- und Steuerexperte.
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