Aufatmen in der Seilbahn-Branche
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Wiener Alpen in Niederösterreich: Entscheidung in höchster Instanz: Seilbahnen sollen Rückstellungen bilden.
26.06.2015: Aufatmen in der Seilbahn-Branche Rechtssicherheit VwGH gibt Beschwerde recht Zell am See. Nach sechsjährigem Verfahrensverlauf hat der Verwaltungsgerichtshof eine wichtige Grundsatzentscheidung im Interesse der Seilbahnbetreiber getroffen: Rückstellungen, die während der Betriebsdauer für den (oft sehr aufwendigen) Rückbau der Anlagen gebildet werden, sind steuerlich anzuerkennen. Diese Entscheidung ist für die ganze Branche von großer Bedeutung, da wir endlich Rechtssicherheit erreicht haben”, erklärt Roland Pfeffer von der Prodinger Steuerberatung, auf deren Initiative der Fall vor den VwGH gebracht worden war.
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