Die aktuelle Gebäudeabschreibung ist innovationshe…
Die aktuelle Gebäudeabschreibung ist innovationshemmend – Gesetzeslage geht krass an den Erfordernissen der heutigen Beherbergungswelt vorbei.
WIEN. Eine Abschreibungsdauer von 40 Jahren für Investitionen in Gebäude, wie seit 2016 gesetzlich vorgesehen, geht an der Realität vorbei. Die reiseerfahrenen Gäste und der internationale Wettbewerb lassen diese langen Zeiträume zwischen Erneuerung und Produktanpassung nicht zu. Insbesondere können die häufigen kurzlebigen Komfort- und Designanpassungen, die in der heutigen Reisewelt nötig sind, nicht regelmäßig durchgeführt werden.
Der durchschnittliche Investitionszyklus von Hotels ist von 10 bis 15 Jahren in den 80-er und 90-er Jahren in den letzten 10 Jahren drastisch auf 5 bis 7 Jahre gesunken. Um erfolgreich zu sein ist es notwendig, auf Gästewünsche zu reagieren und laufend neue Produkte zu entwickeln. Verständlicherweise steigt der Unmut in der Tourismusbranche, weil das wesentliche Asset der Hotellerie, die Immobilie, benachteiligt wird. „Innovationen zu realisieren ist wie Rudern gegen den Strom. Wer aufhört zu rudern wird zurückgetrieben“, sagt Stefan Rohrmoser von der Prodinger Steuerberatung.
Steigender Unmut in der Tourismusbranche auch bezüglich Mitarbeiterunterkünfte
Eine Problematik, welche die Mitarbeiter-Rekrutierung zusätzlich erschwert, ist der Umstand, dass bei Mitarbeiterunterkünften die Gebäudeabschreibung sogar auf 66,7 Jahre erhöht wurde. Die Finanzierung von Mitarbeiterhäusern für betriebseigene Arbeitnehmer wird dadurch fast unmöglich, da kein Finanzpartner bereit ist, eine Finanzierung über einen so langen Zeitraum zu gewähren. (red) BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL